Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Biebergemünd
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Biebergemünd
Empfänger: Gemeinde Biebergemünd
IBAN: DE97 5075 0094 0000 0010 92
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenlampen, Straßenbeleuchtung, Lampen, Straßenbeleuchtungsstörung, Laternen, Verkehrssicherheit