Ausnahmegenehmigung für das Parken als Handwerker beantragen
Wenn Sie einen Gewerbebetrieb führen oder freiberuflich arbeiten , können Sie unter gewissen Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.
Beschreibung
Als Gewerbetreibende/r oder freiberuflich Tätige/r können Sie im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.. Dadurch können Sie beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigt werden. Die Ausnahmegenehmigung gilt in der Regel nur für Einzeltätigkeiten Ihres Gewerbebetriebs beziehungsweise Ihrer freiberuflichen Arbeit.
Einen Anspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung haben Sie nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde
Zuständigkeit
d ie für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Gemeinde Biebergemünd
Adresse
Postanschrift
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06050 9717-0
Telefax: 06050 9717-30
E-Mail: info@biebergemuend.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gemeinde Biebergemünd - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Postfach 9
63595 Biebergemünd
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0 60 50 97 17-30
E-Mail: info@biebergemünd.de
Kontaktperson
Frau Manuela Dietz
Telefon Festnetz: 06050 9717-16
E-Mail: dietz@biebergemuend.de
Frau Jutta Hummel (Ordnungsamtsleiterin)
Telefon Festnetz: 06050 9717-16
E-Mail: hummel@biebergemuend.de
erforderliche Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.
Formulare
- Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
- Onlineverfahren möglich: teilweise
- Schriftform erforderlich: nein
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- für bestimmte Tätigkeiten sind keine freien Parkmöglichkeiten in der Nähe des Arbeitsortes verfügbar
- wegen der Art und Dringlichkeit der Arbeit ist ein längerer Weg oder ein häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar
- die örtlichen Gegebenheiten müssen beachtet werden
- das öffentliche Interesse muss bewahrt bleiben
Rechtsgrundlage(n)
- § 46 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.
Fristen
Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung ist in der Regel befristet.
Bearbeitungsdauer
variiert zwischen den Behörden
Hinweise für Biebergemünd
2 Wochen
Kosten
Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.: Gebühr ab 10.20 EUR bis 767.00 EUR
Hinweise für Biebergemünd
Gebühr 305.00 EUR
Gebühr 305.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 22.06.2023
Stichwörter
Straßenverkehr, Parkschein, Regionaler Handwerkerparkausweis, Parkberechtigung, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Handwerker, parken, Pflegedienst, Handwerkernotdienst