Erschließungsbeitrag Erhebung

    Erschließungsbeiträge

    Beschreibung

    Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

    Unter Erschließungsbeiträgen versteht man die Kosten für die erstmalige Herstellung einer Straße, durch die Baugrundstücke erschlossen werden. Die Kosten für diese erstmalige Herstellung werden i.d.R. zu 90 Prozent auf die Anlieger umgelegt, 10 Prozent der Kosten trägt die Gemeinde.

    Ist eine Straße bereits vorhanden und wird erneuert, fallen hierfür Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen an. Je nach Qualifizierung der Straßen werden zwischen 25 und 75 Prozent auf die Anlieger umgelegt.

    Für die Wasserver- und Abwasserentsorgung des Baugrundstückes werden Kosten nach dem KAG in Verbindung mit den kommunalen Satzungen erhoben. Die Satzungen der Gemeinden sehen hierfür i.d.R. einen festen Satz pro m² Grundstücksfläche vor.
    Die Versorgung mit Telefon, Datenleitungen, Gas und Strom erfolgt meist durch private Unternehmen.

    Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
    Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biebergemünd

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 9

    63595 Biebergemünd

    Hausanschrift

    Rathaus am Gemeindezentrum

    63599 Biebergemünd

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06050 9717-0

    Telefax: 06050 9717-30

    E-Mail: info@biebergemuend.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Biebergemünd - Bau- und Liegenschaftsverwaltung

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    Postanschrift

    Postfach 9

    63595 Biebergemünd

    Hausanschrift

    Rathaus am Gemeindezentrum

    63599 Biebergemünd

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 100
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06050 9717-21

    Telefax: 06050 9717-30

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Kommunalabgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English