Abfall: Altpapier
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen und somit auch von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind die Landkreise und kreisfreien Städte.
Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (blaue Tonne, Papiercontainer, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Bad Orb: Altpapiersammlung in Bad Orb
Papier / Pappe
Die Bad Orber Vereine etc. sammeln 14-täglich, samstags, in der Zeit von 07:30 bis 12:30 Uhr, Altpapier. Die Sammlung findet in der Regel auf dem Festplatzgelände in der Wemmstraße statt. Bei eventuellen Änderungen der Sammelstelle und -zeiten bitte Hinweise im Amtsblatt beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, Altpapier bereits vor Beginn der Sammlung an der Sammelstelle abzustellen. Für Einwohner, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Altpapier zur Sammelstelle zu bringen oder über keine Transportmöglichkeit verfügen, führen einige Vereine einen Abholservice durch. Wer diesen Abholservice in Anspruch nehmen möchte, muss die Abholung des Altpapiers telefonisch bis 3 Tage vor der Sammlung bei der Stadtverwaltung (Tel. 86-136) anmelden. Das angemeldete Altpapier ist am Sammeltag ab 7:00 Uhr am Bürgersteig gebündelt oder im Karton bereitzustellen. Beachten Sie bitte, dass im Rahmen des Abholservice nur haushaltsübliche Kleinmengen abgeholt werden können.Loses, in Plastiksäcke verpacktes oder mit Fremdstoffen behaftetes Altpapier wird nicht angenommen bzw. abgefahren. Benutzte Hygienepapiere, wie z.B. Schmink-, Taschen- und Küchentücher, Tapeten, Zementsäcke und starke Papierrollen sowie sonstiger Abfall gehören nicht zum Altpapier und sind als Restmüll zu entsorgen. Sorgen Sie dafür, daß jedes Stück Papier gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt wird. Kartonagen von Gewerbebetrieben werden bei der Altpapiersammlung nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bei Fragen zur Erfassung von Altpapier können Sie sich an Ihre Kommune bzw. die bei den Kommunen tätigen Abfallberater wenden.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bad Orb - Stadtverwaltung FB 1
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Kontaktperson
Herr Daniel Simoes
Internet
Stadtverwaltung Bad Orb - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Kontaktperson
Herr Stefan Schreiber
Internet
Stadtverwaltung Bad Orb
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Burgring P 5
Anzahl der Stellplätze: 15
Gebührenpflichtig
Behindertenparkplatz: Frankfurter Straße 2 -Hof-
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte nutzen Sie die Terminvereinbarung!
Montag - Freitag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06052 86-0
Telefax: 06052 86-110
E-Mail: stadt@bad-orb.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Bad Orb
Empfänger: Stadt Bad Orb
IBAN: DE82 5075 0094 0001 0001 71
BIC: HELADEF1GEL
Bankinstitut: Kreissparkasse Gelnhausen
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Altpapier durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie auf den Homepages der gewerblichen Entsorger.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
blaue Tonne, Altpapiertonne, Altpapiercontainer, Wertstoffhof, Altpapier, Entsorgung