Werkstattkarte ErneuerungOnline erledigen

    Werkstattkarte erneuern

    Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, müssen Sie einen Antrag auf Erneuerung der Karte stellen.

    Beschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Kontrollgerätehersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist den Karteninhaber aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Kontrollgerätes.

    Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber.  Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig.

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft (Techniker:in) vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Gültigkeitsdauer der Werkstattfolgekarte beträgt 1 Jahr.

    Die zuständige Stelle erneuert die Karte binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags und Vorlage aller benötigten Unterlagen.

    Online-Dienst

    Werkstattkarte

    ID: L100001_396333132

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Werkstattkarte online beantragen, erneuern oder eine abhandengekommene Werkstattkarte ersetzen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa payWave
    • Mastercard
    • Visa Karte
    • Visa Electron in Europa

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • örtliche Fahrerlaubnisbehörde
    • zuständige Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA)

    Ansprechpartner

    TÜH Staatliche Technische Überwachung Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rüdesheimer Straße 119

    64285 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: +49 800 272727-0

    Telefax: +49 6151 600-654

    E-Mail: Fahrerkarten@tuevhessen.de

    Internet

    Stichwörter

    TUEH

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    - Ggf. Zugang des ELSTER-Organisationskontos

    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung

    - Einen Schulungsnachweis  für Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie

    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft

    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO

    - Ihre Werkstattkarte

    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder - als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Antragberechtigt sind die nach § 57b StVZO anerkannten und beauftragten Werkstätten, Hersteller von Fahrtenschreibern sowie Fahrzeughersteller.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag zur Erneuerung Ihrer Werkstattkarte mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben können Sie je nach Bundesland online oder vor Ort

    • Bei Ihrer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde
    • oder einer anderen zuständigen Stelle (Z.B. TÜV, DEKRA) beantragen.
    • Um sich online zu identifizieren und Ihre Dokumente zu prüfen, müssen Sie über die Möglichkeit der Online-Authentifizierung mittels Unternehmenskonto und digitalem Upload der benötigten Unterlagen verfügen.
    • Sie können den Antrag online über einen Payment-Dienstleister bezahlen.
    • Die Erstellung einer Werkstattkarte ist kostenpflichtig.
    • Im Rahmen der Antragstellung müssen Sie alle geforderten Angaben machen und Unterlagen vorlegen bzw. hochladen.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
    • Die personalisierte Werkstattkarte wird dem Unternehmen postalisch zugesandt oder gegen Empfangsbestätigung ausgehändigt.
    • Die erforderliche Identifikationsnummer (PIN-Nummer) wird der verantwortlichen Fachkraft direkt an die angegebene Privatadresse zugesandt

    Bearbeitungsdauer

    15 Werktage

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 30.00 EUR bis 50.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte wegen Fristablauf hat das Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass die beauftragte Fachkraft (Techniker:in) noch im Unternehmen beschäftigt ist. Der schriftliche Nachweis über das Arbeitsverhältnis ist beidseitig vom Arbeitgeber und der beauftragten Fachkraft zu unterzeichnen.

    Die Erneuerung der Werkstattkarte sollte spätestens 15 Werktage vor Gültigkeitsablauf der bisherigen Werkstattkarte beantragt werden

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Personenbeförderung, Fahrer- und Fahrzeugdokumente, Gewerblicher Transport, Kontrollkarte, Lenk- und Ruhezeiten, Güterbeförderung, Güterverkehr, Fuhrerschein, Unternehmenskarte, Fahrkontrollgerätekarten, Fahrtenschreiberkarten, Kraftfahrer, Fahrerlaubnis, Werkstattkarte, Kraftfahrt-Bundesamt, Antrag Fahrerkarte, Führerschein, Fahrtenschreiberkartenregister, Fahrtenschreiber

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de