Verbraucherinformationsgesetz
Beschreibung
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das am 01.05.2008 in Kraft getreten und mit Wirkung vom 01.09.2012 geändert worden ist, bietet Verbrauchern einen Rechtsanspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen Informationen über Erzeugnisse nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch und über Verbraucherprodukte nach dem Produktsicherheitsgesetz. Das bedeutet, dass Sie auf Antrag bei der zuständigen Behörde vorhandene Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein und über Verbraucherprodukte wie Küchengeräte, Unterhaltungselektronik, Möbel, Spielzeug oder Heimwerkerbedarf erhalten können.
Ihr Anspruch auf Erhalt von Informationen umfasst dabei Daten über:
- Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts;
- Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen;
- Zusammensetzung von Erzeugnissen, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung,
- Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten;
- zugelassene Abweichungen von den Vorschriften des Lebensmittel-, Futtermittel- und Produktsicherheitsrechts über die in unter 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten,
- Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren;
- Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Verbraucherschutz sowie Statistiken über abschließend aufgeführte festgestellte Verstöße.
Hilfreiche Informationen für Verbraucher bietet das Verbraucherfenster Hessen.
- Verbraucherfenster Hessen.Keine weiteren Hinweise vorhanden
Zuständigkeit
In Hessen sind die folgenden Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich auskunftspflichtig:
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Regierungspräsidium Gießen
- Landkreise und Kreisfreie Städte
Nähere Informationen können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter dem Stichwort "Verbraucherpolitik in Hessen" abgerufen werden.
Informationen zu Verbraucherprodukten erhalten Sie auf den Internetseiten des Hessisches Ministerium für Soziales und Integration unter der Rubrik Produktsicherheit.
- Verbraucherpolitik in Hessen(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Amtliche Lebensmittelüberwachung in Hessen(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Produktsicherheit(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt
Aktuelles
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist das regionale Kompetenzzentrum der hessischen Landesverwaltung für den Regierungsbezirk Darmstadt, das heißt für die Region Rhein-Main/Südhessen. Es vollzieht Landes-, Bundes- und EU-Recht in der Region, sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung und ist Bindeglied zwischen der Landesregierung und der Region. Es versteht sich als moderne Dienstleistungsbehörde.
Seit 1953 befindet sich der Hauptsitz im Kollegiengebäude am Luisenplatz in Darmstadts Mitte.
Regional zuständige Außenstandorte gibt es in Frankfurt am Main und Wiesbaden. Auch das Dezernat Weinbau mit Weinbauschule in Eltville am Rhein, die Deichmeisterei in Biebesheim am Rhein und die Fördereinrichtung für junge Zugewanderte in Hasselroth/Main-Kinzig-Kreis sind Teil des Regierungspräsidiums.
Ein breites Aufgabenspektrum mit mehr als 5000 Aufgaben wird von rund 1500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedensten Fachrichtungen wahrgenommen. Hierzu zählen die Bereiche Rechts-, Verwaltungs-, Wirtschafts-, Umwelt-, Natur- und Ingenieurwissenschaften ebenso wie die Fachbereiche Humanmedizin, Tiermedizin und Pharmazie. Einige der Aufgaben werden für ganz Hessen erfüllt.
Die Aufgabenschwerpunkte liegen in den Bereichen Kommunalwesen, Regionalplanung, Wirtschaft, Verkehr, Bauwesen, Gesundheit, Verbraucherschutz, Datenschutz, Ausländerrecht, Arbeitsschutz, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Forsten.
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Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
64278 Darmstadt
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06151 12-0
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de
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Stichwörter
Bezirksregierung, RP
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
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Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
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Telefon: +49 6151 12-6846
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Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung VI Arbeitsschutz - Standort Darmstadt
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- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
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Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
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- Straßenbahn: Linie diverse
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Ist rollstuhlgerecht
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Telefax: +49 611 3276-48655
E-Mail: arbeitsschutz@rpda.hessen.de
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Main-Kinzig-Kreis - Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Lebensmittelüberwachung
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Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 85-15510
Telefax: 06051 85-15511
E-Mail: veterinaeramt@mkk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Allgemeine VerwaltungskostenordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Der Zugang zu Informationen über Abweichungen von rechtlichen Anforderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG ist kostenfrei. Bei sonstigen Informationen werden ab einem Verwaltungsaufwand von 250,00 Euro Gebühren bis max. 600,00 Euro erhoben.
Sofern der Antrag nicht kostenfrei bearbeitet wird, ist der Antragsteller über die voraussichtliche Höhe der Kosten vorab zu informieren und auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag zurücknehmen oder einschränken zu können.
Hinweise (Besonderheiten)
- Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) "www.lebensmittelwarnung.de".
- Eine Liste (wöchentlich) der in Deutschland gefundenen gefährlichen Verbraucherprodukte finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Ebenso können Sie nach Produkten suchen, die von Behörden beanstandet wurden. Diese finden Sie auf der Homepage des ICSMS ( internet-supported information and communication system for the pan-European market surveillance of technical products ) bei Verbraucher > Produktsuche .
- Informationen über Grenzwert-, Höchstgehalts- oder Höchstmengenüberschreitungen und Informationen über bestimmte Verstöße gegen Vorschriften des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs, die dem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, finden Sie im VerbraucherFenster Hessen unter Verbraucherinformation Hessen nach § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
- Produktsuche(ICSMS)
- Lebensmittelwarnung(Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
- Verbraucherinformation Hessen(Verbraucherfenster Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.11.2012
Stichwörter
Verbraucherinformationsgesetz, Kosmetika, Wein, Verbraucher, Lebensmittelsicherheit, Kosmetik, Verbraucherwarnung, Konsument, Endverbraucher, Verbraucherinformation, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Transparenz, Information, Gesundheitsrisiko, Risiko, Lebensmittel, Grenzwerte, Lebensmittelwarnung, Futtermittel