Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Weilrod - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Am Senner 1
61276 Weilrod
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 08:00 - 12.00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06083 9509-21
Telefon: 06083 9509-22
Telefon: 06083 9509-23
Telefon: 06083 9509-29
Kontaktperson
Frau Vanessa Hubaček
Herr Heiko Keutzer
Frau Martina Callari
Frau Carolin Sahl
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag