Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen
Beschreibung
Fernlehrgänge vermitteln den Lernstoff ausschließlich oder überwiegend in räumlicher Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden auf vertraglicher Grundlage gegen Entgelt, wobei der Lernerfolg überwacht wird.
Der Fernunterricht erfolgt daher sehr individuell und unter freier Zeiteinteilung.
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
- Einheitlicher Ansprechpartner HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 221 921207-0
Fax: +49 221 921207-20
E-Mail: poststelle@zfu.nrw.de
Stichwörter
ZFU
erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
- AntragsformulareKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 12 Absatz 1 Satz 2 Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bearbeitungsdauer
Bis zu 3 Monaten
Kosten
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50 Prozent vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) am 01.02.2013
Stichwörter
Fernuni, Fernlehrgang, Fernunterricht, Fernstudium