Personalausweis, vorläufiger
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Beschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Wehrheim - Bürgerbüro/Wahlbüro
Adresse
Postanschrift
Dorfborngasse 1
Postfach
61273 Wehrheim
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag: Nach Terminvereinbarung
https://tevis.ekom21.de/wrh/
Offene Sprechzeiten des Bürgerbüros:
Dienstag:
07:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:00 Uhr &
13:30 – 16:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06081 589-1011
Telefon: 06081 589-1012
Telefon: 06081 589-1013
Telefon: 06081 589-1014
E-Mail: buergerbuero@wehrheim.de
Kontaktperson
Frau Astrid Gerst
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Fax: 06081 589-4700
Telefon Festnetz: 06081 589-1011
E-Mail: a.gerst@wehrheim.de
Frau Andrea Pavlovic
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1012
Fax: 06081 589-4710
E-Mail: a.pavlovic@wehrheim.de
Herr Theo Triller
Postanschrift
Dorfborngasse 1
61273 Wehrheim
Telefon Festnetz: 06081 589-1013
Fax: 06081 589-4700
E-Mail: t.triller@wehrheim.de
erforderliche Unterlagen
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Kosten
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
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