Bestattung
Beschreibung
Bei einem Todesfall haben Sie als Angehöriger die Pflicht, umgehend eine Ärztin/einen Arzt zu verständigen, der die Leichenschau durchführt und den Leichenschauschein ausstellt. Der Ärztin oder dem Arzt müssen Sie das Betreten von Grundstücken und Räumen zur Durchführung der Leichenschau gestatten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wird insoweit eingeschränkt.
Der Todesfall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Ortes, in dem der Tod eingetreten ist, anzuzeigen. Dabei ist der nichtvertrauliche Teil des Leichenschauscheines abzugeben (siehe auch Sterbeurkunde). Als Angehöriger haben Sie die Bestattung zu veranlassen, die frühestens 48 Stunden und nicht später als 96 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden soll. Es gibt die Möglichkeit der Erd-, Feuer- oder Seebestattung. Die Bestattungsart richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, bestimmen Sie als Angehöriger die Bestattungsart.
Sorgepflichtige Angehörige
Sorgepflichtige Angehörige sind der Ehegatte oder der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, Adoptiveltern und -kinder.
- Sterbeurkunde(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Genehmigung zum Aufstellen von Grabmalen auf Friedhöfen
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
- Für die Durchführung der Leichenschau an eine Ärztin/einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll.
- Für die Überführung vom Sterbeort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Wichtiger Hinweis
Im Allgemeinen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen mit der Durchführung der Bestattung. Dieses kann auch die Sterbeanzeige beim Standesamt sowie die weiteren Behördengänge für Sie erledigen.
Hinweise für Usingen: Bestattung
- Anmeldung BeisetzungProzess zur Anmeldung einer Beisetzung durch Pietäten
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Bauhof
Adresse
Postanschrift
Weilburger Straße 46
61250 Usingen
Kontaktperson
Herr Dirk Schimmelfennig
Postanschrift
Weilburger Str. 46
61250 Usingen
Telefon Festnetz: 06081 1024-7711
Fax: 06081 1024-9077
Telefon mobil: 0151 18066052
E-Mail: schimmelfennig@usingen.de
Frau Ramona Jänisch
Postanschrift
Weilburger Str. 46
61250 Usingen
Fax: 06081 1024-9077
Telefon Festnetz: 06081 1024-7710
E-Mail: jaenisch@usingen.de
Frau Silvia Kunz
Postanschrift
Weilburger Str. 46
61250 Usingen
Fax: 06081 1024-9033
Telefon Festnetz: 06081 1024-4003
E-Mail: kunz-sozialamt@usingen.de
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Friedhofs- und BestattungsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- PersonenstandsgesetzKeine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Für die Prüfung der Zulässigkeit einer Bestattung fällt eine Rahmengebühr zwischen 12,00 Euro und 48,00 Euro an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Begräbnis, Beerdigung, Sterben, Todesfall, Bestatter, Verstorben, Beisetzung, Bestattungen, Tod, Bestattung