Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Usingen - Wirtschaftsförderung
Adresse
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Kontakt
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@usingen.de
Kontaktperson
Frau Sarah Baumann
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Telefon Festnetz: 06081 1024-1008
Fax: 06081 1024-9010
E-Mail: baumann@usingen.de
Frau Ute Harmel
Postanschrift
Wilhelmjstr. 1
61250 Usingen
Hausanschrift
Fax: 06081 1024-9010
Telefon Festnetz: 06081 1024-1011
E-Mail: harmel@usingen.de
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Standplatz, Ausnahmegenehmigung, Genehmigung, Ordnungsamt, Straßenverkauf, Standplatzgenehmigung, Flohmarkt, Märkte