Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe Auszahlung

    Lohnkosten für den Bildungsurlaub von Kleinst- und Kleinbetriebe erstatten

    Das Land Hessen erstattet Kleinst- und Kleinbetrieben (20 oder weniger Personen) einen pauschalierten Anteil des für den Zeitraum der Freistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgelts zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung.

    Beschreibung

    Hessische Beschäftigte können ihren Anspruch auf Bildungsurlaub für Schulungen zur politischen Bildung und beruflichen Weiterbildung geltend machen.

    Schulungen zur politischen Bildung sollen Beschäftigte in die Lage versetzen ihren Standort in Betrieb und Gesellschaft sowie gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen und verfolgen das Ziel, das Verständnis für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge zu verbessern, um damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache in Staat, Gesellschaft und Betrieb zu fördern.

    Schulungen zur beruflichen Weiterbildung sollen Beschäftigten ermöglichen ihre berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern, und ihnen zugleich in nicht unerheblichem Umfang die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln, damit sie ihren Standort in Betrieb oder Gesellschaft erkennen.

    Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie z.B. Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien etc.).

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Kassel

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 58 - Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    Postfach

    34117 Kassel

    Hausanschrift

    Leuschnerstr. 71

    34134 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: offenes Parkhaus
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle "Magazinhof"
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 11
    • Haltestelle: Straßenbahnhaltestelle "Helleböhn"
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie Linien 3 und 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: soziales@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung über die Teilnahme des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin an der Schulungsveranstaltung
    • Nachweis der Anerkennung als Bildungsurlaub
    • Verdienstbescheinigung/Gehaltsabrechnung des Freistellungsmonats
       

    Voraussetzungen

    Das Land Hessen erstattet Arbeitgebern mit 20 oder weniger ständig Beschäftigten für die Teilnahme an einer vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung für den Zeitraum der Freistellung die Hälfte des in tatsächlicher Höhe fortgezahlten Arbeitsentgeltes (ohne freiwillig gewährte Zulagen und Sonderzahlungen wie zum Beispiel Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien).

    Bei der Feststellung der Zahl der ständig beschäftigten Personen sind teilzeitbeschäftigte Personen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Keine Erstattung wird für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereinigungen, Einrichtungen oder Unternehmungen, deren Grund- oder Stammkapital unmittelbar aus öffentlichen Mitteln unterhalten wird gezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag auf Lohnkostenerstattung ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung beim Regierungspräsidium Kassel zu stellen.

    Fristen

    Antragsfrist: 12 Wochen (Innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der Bildungsveranstaltung)

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 12 Wochen

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) am 11.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2023

    Stichwörter

    Bildungsurlaub, Lohnkostenerstattung für Kleinstbetriebe, Lohnkostenerstattung für Bildungsurlaub, Lohnkostenerstattung für Kleinbetriebe, Kleinstbetriebe, Kleinbetriebe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de