Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Hinweise für Steinbach (Taunus): Wählbarkeitsbescheinigung
Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.
Ansprechpartner
Stadt Steinbach - Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Gartenstraße 20
61449 Steinbach (Taunus)
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: buergerbuero@stadt-steinbach.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag