Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Hinweise für Steinbach (Taunus): Wählbarkeitsbescheinigung

    Bitte wenden Sie sich an die unten angegebenen Behörden.

    Ansprechpartner

    Stadt Steinbach - Amt 1.4.1 - Abteilung Einwohnerservice - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 20

    61449 Steinbach (Taunus)

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
    Samstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: buergerbuero@stadt-steinbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de