Bildungsurlaub Gewährung

    Bildungsurlaub

    Beschreibung

    Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

    Hessische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz.
    Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

    Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung vom Hessisches Ministerium für Soziales und Integration anerkannt worden ist

    Weitere Informationen zum Bildungsurlaub erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter "Bildungsurlaub Hessen".

    Ansprechpartner

    Stadt Steinbach - Amt 1 - Hauptamt, Einwohnerservice, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Gartenstraße 20

    61449 Steinbach (Taunus)

    (Rathaus)

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: hauptamt@stadt-steinbach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fortbildungsurlaub, Weiterbildung, Freistellungsanspruch, bezahlte Freistellung, Bildungsurlaub, Berufsbildung, Bildungsfreistellung, Weiterbildungsurlaub

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de