Anzeige einer praktischen Prüfung EntgegennahmeOnline erledigen

    Praktische Prüfung anzeigen

    Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen. Hierbei geben Sie Informationen zur Bewerberin beziehungsweise zum Bewerber sowie Prüfungsdetails an.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Prüferin oder Prüfer eine praktische Prüfung durchführen, müssen Sie diese vorab dem Luftfahrt-Bundesamt anzeigen.

    Praktische Prüfungen müssen angezeigt werden

    • für die Prüfung für Verkehrspilotinnen oder Verkehrspiloten (ATPL),
    • die kompetenzbasierte Instrumentenflugberechtigung (CB-IR).

    Als Prüferin oder Prüfer müssen Sie dem Luftfahrt-Bundesamt eine praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor der geplanten Prüfung melden. Sie können die Meldung als deren Vertretung vornehmen.

    Wenn der von Ihnen angezeigte Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann, müssen Sie das dem Luftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitteilen.

    Online-Dienst

    Praktische Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt online anzeigen

    ID: B100019_109449409

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Einverständniserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Verarbeitung personenbezogener Daten
    • gegebenenfalls: Nachweis der Vertretungsberechtigung

    Voraussetzungen

    • Sie haben eine gültige Prüferberechtigung.
      • Mit einem Nachweis der Vertretungsberechtigung können Sie die Beantragung auch als Vertretung vornehmen.
    • Sie sind eine natürliche Person (Inland, EU-Staat, Drittstaat) oder eine juristische Person (mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Verfahrensablauf

    Eine praktische Prüfung können Sie online anzeigen:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie die Anzeige einer praktischen Prüfung aus.
    • Sie können den gegebenenfalls erforderlichen Nachweis der Vertretungsberechtigung direkt hochladen.
    • Senden Sie die Anzeige online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) prüft den Sachverhalt. Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das Luftfahrt-Bundesamt Kontakt zu Ihnen auf.

    Fristen

    Antragsfrist: 7 Tage (Sie müssen die praktische Prüfung spätestens 7 Tage vor deren Durchführung beim Luftfahrt-Bundesamt melden.)

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim LBA den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 10.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Lizenz für Verkehrspiloten, BIR, IR SE, mehrmotorige Luftfahrzeuge, Basisinstrumentenflugberechtigung, Luftfahrtpersonal, Instrumentenflugberechtigung, Instrumentenflugberechtigung mehrmotorige Luftfahrzeuge, Mehrköpfige Flugbesatzungen, PPL As, Anzeige Praktische Prüfung, MPL, Instrumentenflugberechtigung einmotorige Luftfahrzeuge, Praktische Prüfung, Privatpilotenlizenz auf Luftschiffen, Luftfahrt, CB-IR ME Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Berufspiloten mit Instrumentenflugberechtigung, ATPL, Lizenz, LBA, Luftfahrt-Bundesamt, CPL, Lizenz für Berufspiloten, CB-IR SE, Kompetenzbasierte-Instrumentenflugberechtigung, Luftfahrzeug, CPL IR, IR ME

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English