Ausbildung am Arbeitsplatz (OJT) GenehmigungOnline erledigen

    On-the-Job-Training (OJT) im Einzelfall beantragen

    Für den Abschluss des Luftfahrzeugmusterlehrgangs können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (auch in Vertretung) ein On-the-Job-Training (OJT) erstmalig oder erneut beantragen, ein bereits genehmigtes OJT ändern oder einen Assessmenttermin anmelden.

    Beschreibung

    Das On-the-Job-Training (OJT) repräsentiert neben dem theoretischen- und praktischen Musterlehrgang einen weiteren Schritt zum Erhalt der ersten Luftfahrzeugmusterberechtigung einer Kategorie.

    Während Trainees im theoretischen und praktischen Teil des Musterlehrgangs grundlegende Kenntnisse des Luftfahrzeugmusters vermittelt werden, sollen diese Kenntnisse im Rahmen des OJT in einer realen Instandhaltungsumgebung umgesetzt und vertieft werden.

    Trainees werden hierbei durch sogenannte Supervisorinnen und Supervisoren praktisch angeleitet und unterstützt, um entsprechende Erfahrung als angehendes freigabeberechtigtes Personal zu sammeln.

    Für die Erstmustererteilung benötigen Trainees einen erfolgreich abgeschlossenen Luftfahrzeugmusterlehrgang. Zusätzlich müssen sie ein abgeschlossenes On-the-Job-Training (OJT) in einem genehmigten Instandhaltungsbetrieb nachweisen.

    Wenn Sie in Ihrer Ausbildungsstätte nicht die Möglichkeit haben, ein genehmigtes OJT zu ermöglichen, können Sie ein OJT im Einzelfall beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

    Folgende Möglichkeiten haben Sie:

    • Sie beantragen ein OJT im Einzelfall erstmalig.
    • Sie beantragen einen Folgeantrag für ein OJT.
    • Sie beantragen eine Änderung für ein bereits genehmigtes OJT.
    • Sie melden einen Assessmenttermin an.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine OJT-Genehmigung für mehrere Trainees gleichzeitig zu beantragen. Beachten Sie, dass dem LBA eine Genehmigung vorgelegt werden muss, bevor das OJT beginnt.

    Erstmaliger Antrag:

    Für die erstmalige Beantragung eines OJT müssen Sie angeben:

    • Daten zu den Trainees,
    • Daten zum Ausbildungsbetrieb,
    • Details zum geplanten OJT,
    • Daten über geplante Supervisoren und Assessoren.

    Folgeantrag:

    Ein Folgeantrag ist ein Antrag auf Genehmigung eines neuen OJT, basierend auf einem bereits genehmigten OJT.

    Im Falle einer Folgebeantragung müssen Sie angeben, in welchen Punkten sich das neue OJT vom vorher durchgeführten unterscheidet. Sind die Unterschiede zu groß, kann eine vollständige Neubeantragung notwendig sein.

    Änderungsantrag:

    Im Falle eines Änderungsantrags müssen Sie angeben, was sich gegenüber dem ursprünglich genehmigten OJT verändert hat.

    Assessmenttermin melden:

    Wenn Sie einen Assessmenttermin melden möchten, müssen Sie den entsprechenden Ort und die Zeit angeben.

    Online-Dienst

    On-the-Job-Training (OJT) beim Luftfahrt-Bundesamt online beantragen

    ID: B100019_109121393

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23555297

    Fax: +49 531 23555297

    E-Mail: aml@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Nachweise der pädagogischen Kenntnisse der Assessorinnen oder Assessoren

    Personalausweis oder Reisepass für jeden Trainee

    Bei Vertretung

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht) für jeden Trainee

    Bei einer Adresse im Ausland:

    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

    Bei einem Ausbildungsbetrieb außerhalb Deutschlands:

    • Maintenance Organisation Exposition

    Wenn die gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen und Supervisoren beziehungsweise der Assessorinnen und Assessoren nicht in Deutschland ausgestellt wurde:

    • Gültige Teil-66-Lizenz oder vergleichbare ICAO-Lizenz der Supervisorinnen oder Supervisoren und Assessorinnen oder Assessoren

    Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen an der Capability List / Scope of Work:

    •  Capability List / Scope of Work

    Bei einem Erstantrag oder bei Änderungen am geplanten Assessment-Ablauf:

    • Assessment-Protokoll zum geplanten Assessment-Ablauf

    Bei Erstantrag oder Änderungen am Logbuch:

    • OJT-Logbuch

    Bei Kostenübernahme:

    • Kostenübernahmeerklärung

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind eine natürliche Person.
    • Sie sind mündig, das heißt handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
    • Die Voraussetzungen für die Beantragung treffen auf alle Trainees des OJT zu.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Um ein On-the-Job-Training (OJT) zu beantragen, ein bestehendes OJT zu ändern oder einen Assessmenttermin zu melden, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
    • Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, erhalten Sie einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

    Fristen

    Die Genehmigung des OJT muss vor dem Beginn des OJT erfolgen.

    Im Gegensatz zur praktischen Musterausbildung ist es erlaubt, bereits bis zu 50 Prozent der Ausbildung am Arbeitsplatz vor Antritt der Theorie zu absolvieren.

    Belegte Musterkurse dürfen nicht länger als 3 Jahre her sein (ab 1. Schulungstag).

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Monate (Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Regel innerhalb von circa 4 Monaten nach Antragstellung.)

    Kosten

    Antrag auf Anerkennung eines On-the-Job-Trainingsprogramms für eine Einzelperson je Musterberechtigung in einer Kategorie. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 400.00 EUR

    Folgeantrag gleichen Inhaltes für einen weitere Einzelperson je Musterberechtigung in einer Kategorie. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 200.00 EUR

    Änderung oder Erweiterung eines genehmigten Trainingsprogramms: EUR 100,00 - 200,00 Euro. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr ab 100.00 EUR bis 200.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

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    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 09.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Änderung OJT, Luftfahrzeug, Trainee, OJT, Luftfahrt, Lizenz, Teil-66, On the Job, Ausbildung am Arbeitsplatz, Musterausbildung, Assessmenttermin, Organisation, Part-66, Training, Technisches Personal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English