Bonuspunktebericht GenehmigungOnline erledigen

    Genehmigung von Bonuspunkten für Teil-66-Lizenz beantragen

    Wenn Sie eine Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen nach Teil-66 anstreben und bereits über Qualifikationen verfügen, können Sie die Genehmigung von Bonuspunkten beantragen. Dadurch kann die Nachweispflicht von Modulprüfungen (teilweise) entfallen.

    Beschreibung

    Für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen ist unter anderem eine Teil-66-Lizenz notwendig. Um eine Lizenz nach Teil-66 zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie bestimmte Modulprüfungen bestanden haben. Mit der Hilfe von Bonuspunkten können Sie von dieser Nachweispflicht ganz oder teilweise befreit werden. Bonuspunkte erhalten Sie, wenn Sie über gleichwertige Qualifikationen verfügen und diese nachweisen können. Ihre Qualifikationen werden dann mit den regulär erforderlichen Modulprüfungen verglichen.

    Wenn Sie Bonuspunkte erhalten möchten, sollten Sie vor der Antragstellung Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) klären.

    Bei der Beantragung von Bonuspunkten müssen Sie

    • Angaben zur antragstellenden Person angeben,
    • darstellen, inwieweit die angegebenen Qualifikationen und Erfahrungen, denen der Modulprüfungen entsprechen,
    • zusätzliche Unterlagen hochladen, die die Genehmigung Ihrer Bonuspunkte bestätigen.

    Mit der Genehmigung Ihrer Bonuspunkte erhalten Sie als Ergebnis der Bonuspunkteübertragung einen Bescheid in Form eines Genehmigungsdokuments.

    Beachten Sie bei der Beantragung, dass Bonuspunkte, die bereits im Bonuspunktebericht stehen, nicht erneut beantragt werden müssen.

    Online-Dienst

    Genehmigung von Bonuspunkten online beantragen

    ID: B100019_109121375

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Sachgebiet T22, Technisches Personal

    Öffnungszeiten

    Telefonzeiten: Montag: 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 23555297

    Fax: +49 531 23555297

    E-Mail: aml@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung von Bonuspunkten
    • Personalausweis oder Reisepass

    Nachweise Ihrer notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen Bei Vertretung:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (Vollmacht)

    bei einer Adresse im Ausland:

    • Erklärung zur Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten

    Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind eine natürliche Person.
    • Sie sind mündig, das heißt, Sie sind handlungsfähig, voll geschäftsfähig und straffähig.
    • Sie verfügen über die entsprechenden Qualifikationen und Erfahrungen mit den einhergehenden bestätigenden Unterlagen.
    • Es wird unbedingt empfohlen, Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts zu klären, bevor Sie Ihren Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    VO (EU) Nr. 1321/2014 66.A.25(e) i.V.m. 66.B.400

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung von Bonuspunkten können Sie online beantragen:

    • Klären Sie Ihre Absicht mit dem Sachgebiet T22 des Luftfahrt-Bundesamts, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
    • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrtbundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und gegebenenfalls weitere Ergebnisdokumente.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 5 Monate (Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Luftfahrt-Bundesamt bescheinigt nur Bonuspunkte für in Deutschland erworbene Abschlüsse.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Instandhaltung von Luftfahrzeugen, Teil-66-Lizenz, Luftfahrzeug, Technisches Personal, Luftfahrt, Certifying Staff, Anerkennung, Lizenz, Bonuspunkte, Credits, Anrechnung, Part-66, Approval, Teil-66, Genehmigung, Credit report, Bonuspunktebericht, Freigabeberechtigtes Personal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English