Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Beratung

    Beratung zu den Bauvorschriften in Anspruch nehmen

    Bei der Bauberatung können Sie Sich Informationen im Vorfeld der Bauantragstellung über erforderlichen Formalitäten sowie über die Chancen für die Genehmigung Ihres Vorhabens einholen.

    Beschreibung

    Sie können in bestimmten Fällen eine Beratung zu einzelnen rechtlichen Voraussetzungen zu Ihrem Bauvorhaben in Anspruch nehmen. Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gilt dies, soweit sich die Beratung auf Sachverhalte bezieht, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    61440 Oberursel (Taunus)

    Postanschrift

    Postfach 1280

    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus

    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06171 502-400

    Telefax: 06171 502-7117

    E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    Kontaktperson

    • Herr Fernando Suarez Garcia
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-400

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    • Frau Katja Brüggemann
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-403

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    • Frau Petra Voss
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-406

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Im Falle eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens darf sich die Beratung nur auf Sachverhalte beziehen, die nicht Gegenstand der bauaufsichtlichen Prüfung sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie machen in der Regel einen Termin mit der für Ihr Vorhaben ört-lich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde zur Beratung.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Kosten

    DIe Kosten werden nach dem Zeitaufwand der Beratung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Stichwörter

    Gebäude, Bauverwaltung, Baubeginn, Bauen, Hessische Bauordnung, Baugenehmigungsverfahren, Bauvoranfrage, Wohnungsbau, Errichtung, Baurecht, Baugenehmigung, Bauantrag, Hausbau

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de