Anzeige des Bauszustands Entgegennahme

    Bauzustand anzeigen

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Fortschritt Ihres Bauvorhabens mitteilen?

    Beschreibung

    Die Bauherrschaft muss der unteren Bauaufsichtsbehörde die Fertigstellung des Rohbaus, die abschließende Fertigstellung und ggf. die Nutzungsaufnahme vor Fertigstellung mitteilen.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Oberursel (Hochtaunuskreis) - Bauaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    61440 Oberursel (Taunus)

    Postanschrift

    Postfach 1280

    61402 Oberursel (Taunus)

    Öffnungszeiten

    Ihr Besuch im Rathaus

    Termine sind im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon: 06171 502-400

    Telefax: 06171 502-7117

    E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    Kontaktperson

    • Herr Fernando Suarez Garcia
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-400

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    • Frau Katja Brüggemann
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-403

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    • Frau Petra Voss
      Postanschrift

      Rathausplatz 1

      61440 Oberursel (Taunus)

      Telefon Festnetz: 06171 502-406

      E-Mail: bauaufsicht@oberursel.de

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie füllen den/die Vordrucke digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.

    Fristen

    • Die Fertigstellung des Rohbaus von nicht baugenehmigungsfreien Gebäuden und die abschließende Fertigstellung sind der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe des Zeitpunkts der Fertigstellung anzuzeigen.
    • Die Aufnahme der vollständigen oder teilweisen vorzeitigen Benutzung ist der Bauaufsichtsbehörde eine Woche vorher mitzuteilen.
       

    Bearbeitungsdauer

    Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer, die Meldung ist lediglich abzugeben.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 27.09.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Abschließende Fertigstellung, Rohbau, Bauzustand, Baustelle

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de