Wahlhelfer
Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Online-Dienst
Meldung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Auskünfte erteilen die Wahlämter der Städte und Gemeinden.
Ansprechpartner
Gemeinde Neu-Anspach - Leistungsbereich Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 07:00 - 12:00 Uhr
Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.
Kontaktperson
Carmen Hartmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5014
E-Mail: carmen.hartmann@neu-anspach.de
Lisa-Marie Krause
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5012
Fax: +49 6081 1025-9033
E-Mail: Lisa-Marie.krause@neu-anspach.de
Patricia Humml
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5013
E-Mail: patricia.humml@neu-anspach.de
Kerstin Dudek
Postanschrift
Bahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Fax: +49 6081 1025-9033
Telefon Festnetz: +49 6081 1025-5016
E-Mail: kerstin.dudek@neu-anspach.de
Rechtsgrundlage(n)
§ 4 Europawahlgesetz (EuWG) - - in Verbindung mit § 9 und § 11 BWG
§§ 6 bis 9 Europawahlordnung (EuWO)
§§ 9 bis 11 Bundeswahlgesetz (BWG)
§§ 6 bis 9 Bundeswahlordnung (BWO)
§§ 15 bis 17 Landtagswahlgesetz (LWG)
§§ 22 bis 26 Landeswahlordnung (LWO)
§§ 6 bis 6b Kommunalwahlgesetz (KWG)
§ 4 Kommunalwahlordnung (KWO)
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter wahlen.hessen.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Wahlvorstand, Wahllokal, Ehrenamt, Bundestagswahl, Stimmzettel, Wahlhelfer, Kommunalwahl, Wahlleiter, Landtagswahl, Europawahl