Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu-Anspach - Leistungsbereich Bürgerservice

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 26

    61267 Neu-Anspach

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 07:00 - 12:00 Uhr

    Die Fachabteilungen erreichen Sie nach Vereinbarung.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de