Gewerbeummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
- Einheitlicher Ansprechpartner Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Kronberg - Bürgerbüro FR 21
Adresse
Postanschrift
Katharinenstraße 7
61476 Kronberg im Taunus
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 08-13 Uhr
Mittwoch: 08-13 Uhr
Donnerstag: 13-18 Uhr
Freitag: 08-13 Uhr
Jeden 1. und 3. Samstag: 10..00-13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06173 703-0
Telefax: 06173 703-1907
E-Mail: buergerbuero@kronberg.de
Internet
Formulare
Gewerbe-Ummeldung
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbe, Gewerbeummeldung, Ummeldung