Bereitstellung der kombinierten Text-Bild-Warnhinweise für bestimmte Tabakerzeugnisse Durchführung

    Bilddateien zur Kennzeichnung von Tabakverpackungen oder Zigarettenschachteln mit Text-Bild-Warnhinweisen anfordern

    Als Hersteller oder Importeur von Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen sowie Wasserpfeifentabak müssen Sie Text-Bild-Warnhinweise auf Ihre Zigaretten- und Tabakverpackungen drucken. Die Bilddateien erhalten Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

    Beschreibung

    Hersteller und Importeure von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak sind gesetzlich verpflichtet, die Verpackungen ihrer Produkte mit Hinweisen zu versehen.

    Diese Hinweise bestehen aus einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis mit einem zugehörigen Bild. Ein Beispiel ist: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" mit dem Bildmotiv eines Lungenkarzinoms.

    Als verpflichtendes Kennzeichnungselement müssen die Bild-Warnhinweise jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite der Verpackung einnehmen. Sie werden zusätzlich zu weiteren allgemeinen Informations- und Warnhinweisen wie "Rauchen ist tödlich" angebracht.

    Die Bilderbibliothek zur Gestaltung der Verpackung mit gesundheitsbezogenen Warnhinweisen für Rauchtabakerzeugnisse steht nicht öffentlich zur Verfügung. Als Tabakunternehmen können Sie die Dateien beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anfordern.

    Die Bilddateien dürfen ausschließlich zur Kennzeichnung nach den Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission verwendet werden. Wenn sie die Bilddateien verwenden, müssen Sie unter anderem die technischen Spezifikationen für Layout, Gestaltung und Form der Warnhinweise beachten, zum Beispiel die Umrandung mit einem schwarzen Rahmen.

    Online-Dienst

    Bilddateien für Tabakwarnhinweise online anfordern

    ID: B100019_121884176

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis
    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
    • Elektronische Identifizierung mittels notifizierten eID Mittel aus dem EU Ausland

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) - Referat 113

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 11 02 60

    10832 Berlin

    Hausanschrift

    Gerichtstraße 49

    13347 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1844499999

    Fax: +49 30 1844499998

    E-Mail: poststelle@bvl.bund.de

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen gegebenenfalls eine Vollmacht einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie importieren Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen sowie Wasserpfeifentabak oder stellen diese her.
    • Sie nutzen die Bilddateien nur für den vorgesehenen Zweck.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

    Verfahrensablauf

    Die hochauflösenden Bild-Dateien für die Warnhinweise können Sie im Online-Verfahren oder per Post anfordern.

    • Online-Verfahren
      • Füllen Sie das Online-Formular aus und wählen Sie die Art der Zustellung aus. Sie können wählen zwischen dem DVD-Versand auf dem Postweg und der Bereitstellung über einen Download.
      • Nach Anmeldung in Ihrem Organisationskonto können Sie das Formular absenden.
    • Per Post  
      • Sie finden das Formular auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), füllen es online aus oder laden es zuerst herunter.
      • Das vollständig ausgefüllte Formular senden Sie ausgedruckt, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen postalisch an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
    • Das BVL prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Ihr Unternehmen für den Erhalt der Text-Bild-Warnhinweise berechtigt ist.
    • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bilddateien als DVD per Post oder per Download.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Berechtigung zum Erhalt der Dateien erfüllen. Die Verwendungsbestimmungen der Europäischen Kommission sind zu beachten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 14.05.2025

    Version

    Technisch geändert am 19.05.2025

    Stichwörter

    Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen, Schockfoto, Shisha, Tabakwarnhinweise, Tabak-Warnbilder, Rauchtabakerzeugnis, Wasserpfeifentabak, Bilder auf Zigarettenschachtel, Text-Bild-Warnhinweis, Bilder für Tabakwaren, Tabakrecht, Zigarettenpackung, Tabak zum Selbstdrehen, Tabakverpackung, Zigarette, Shisha-Tabak, Schockbild, Tabakbeutel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de