Wohnsitz AnmeldungOnline erledigen

    Wohnung Anmeldung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

    Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

    Hauptwohnung ist:

    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
    Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

    Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten:

    1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
    2. Einzugsdatum,
    3. Anschrift der Wohnung sowie
    4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

    Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
     

    Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

    Online-Dienst

    Statuswechsel Wohnung

    ID: L100001_380614600

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnortes.

    Zuständigkeit

    an die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Hinweise für Königstein im Taunus: Wohnung Anmeldung

    Bürgerbüro Königstein

    Tel.: (06174) 202-404

    Email: buergerbuero@koenigstein.de

    Ansprechpartner

    Stadt Königstein im Taunus - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Burgweg 5

    61462 Königstein im Taunus

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
    Montag 14:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 15:30 Uhr

    Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.

    Pässe und Ausweise 
    können während der Öffnungzeiten ohne vorherige Terminvereinbarung abgeholt werden

    Kontakt

    Telefon: 06174 202-404

    Telefax: 06174 202-278

    E-Mail: buergerbuero@koenigstein.de

    Internet

    Formulare

    Anmeldung Wohung

    Version

    Technisch geändert am 02.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
    • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
    • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

    Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

    • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

    Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
     

    Hinweise für Königstein im Taunus: Wohnung Anmeldung

    An-/Ummeldung mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz:

    • Bundespersonalausweis und Reisepass sowie bei Zuzügen von Kinder den Kinderreisepass

    (Adresse muss von uns geändert werden)

    • ID- Karte, Nationalpass oder Reiseausweis bei Ausländischen Personen
    • Elektronischer Aufenthaltstitel wenn bereits vorhanden ( Adresse muss von uns geändert werden)
    • Geburtsurkunde der Kindern (bei Ausländische Urkunden eine Internationale Urkunde oder Apostille/ Legalisation mit deutscher Übersetzung)

    Die von uns benötigte Form der Anerkennung entnehmen Sie bitte folgender Länderliste (PDF) oder rufen uns an, gerne teilen wir Ihnen diese mit

    • Zum Nachweis des Familienstandes:  Heiratsurkunde oder rechtskräftiges Scheidungsurteil  (bei Ausländische Urkunden eine Internationale Urkunde oder Apostille/ Legalisation mit deutscher Übersetzung)

    Die von uns benötigte Form der Anerkennung entnehmen Sie bitte folgender Länderliste (PDF) oder rufen uns an, gerne teilen wir Ihnen diese mit

    • Fahrzeugschein (gilt nur innerhalb eines Umzuges im Hochtaunus Kreis)
    • bei Zuzügen aus dem Ausland die letzte inländische Anschrift (falls vorhanden)
    • die vom Vermieter/ Eigentümer ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (PDF)

    Abmeldung eines Wohnsitzes:

    • Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen
    • Bundespersonalausweis/ Reisepass oder Nationalpass

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

    Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie sich durch die Übermittlung der erforderlichen Angaben und unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang anmelden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist grundsätzlich Pflicht.

    Fristen

    Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
    Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Keine (der Meldeschein wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Wohnsitzwechsel, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Ummeldebestätigung, Meldeschein, Anmeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Meldewesen, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Ummeldebescheinigung, Wohnung, Anmeldebestätigung, Umzug, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz anmelden, Ummeldung, Anmeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, ummelden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de