Baulasten, Baulastenverzeichnis
Zur Übernahme von Baulasten und Eintragungen in das Baulastenverzeichnis, müssen Sie sich sich an die zuständige Behörde wenden.
Beschreibung
Baulasten
sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden.
Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.
Das
Baulastenverzeichnis
wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen sowie Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Abschriften erteilen lassen.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Baulasten
- Bauaufsicht - BaulastenausküntfeAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
- Bauaufsicht - BaulastenAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bauaufsichtsbehörde beim Landkreis / der Kreisfreien Stadt / der Sonderstatusstadt
Ansprechpartner
Bau-, Liegenschafts- und Friedhofsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 18:00 Uhr
- Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: keine Sprechzeiten
- Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06086 9611-0
Telefax: 06086 9611-51
E-Mail: bauamt@graevenwiesbach.de
Kontaktperson
Herr Jürgen Kramer (Stellvertretung Amtsleitung)
Frau Edith Fischlein
Frau Claudia Paesler-Lehr
Frau Lina Kauer
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE11 5006 9345 0000 0516 75
BIC: GENODE51GWB
Bankinstitut: Raiffeisenbank Grävenwiesbach eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE69 5019 0000 0002 1260 01
BIC: FFVBDEFFXXX
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE50 5105 0015 0304 0005 70
BIC: NASSDE55XXX
Bankinstitut: Nassauische Sparkasse
Gemeinde Grävenwiesbach
Empfänger: Gemeinde Grävenwiesbach
IBAN: DE91 5125 0000 0072 0000 48
BIC: HELADEF1TSK
Bankinstitut:
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-6399
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Weitere Informationen
Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie hier.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)
Stichwörter
Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal
erforderliche Unterlagen
- Baulastenerklärung des Eigentümers
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück (aktueller Grundbuchauszug)
- Lageplan
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Bauaufsichtsgebührensatzung
- Hessische BauordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) bzw. der kommunalen Bauaufsichtgebührensatzung festgelegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 24.08.2021
Stichwörter
Abstandsbaulast, Bauamt, Bauaufsichtsbehörde, Baulasten, Baulastenverzeichnis, Vereinigungsbaulast, Wegebaulast, Bauordnungsamt