Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)
Beschreibung
Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.
- juleicaKeine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Stadt Friedrichsdorf - Amt für soziale Angelegenheiten - Sachgebiet Jugendbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
Linien:- Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
- S-Bahn: Linie S5
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
Linien:- Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1340
61364 Friedrichsdorf
Öffnungszeiten
Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Freitag 08:00- 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"
Kontakt
Telefon: 06172 731-1270
Telefon: 06172 731-1297
Telefax: 06172 731-51297
Telefax: 06172 731-51270
E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.
Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Betreuer, Ausweis, freiwilliges öffentliches Amt, Jugendleiter-Card, Bürgerschaftliches Engagement, Jugendleiterinnen-Card, Freiwilligenarbeit, Juleica, Jugendleiterkarte, Aufwendungen Betreuer, Ehrenamt, Vereinsarbeit, Jugendarbeit