Vergnügungsteuer FestsetzungOnline erledigen

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Online-Dienste

    Spielapparate Meldung/Steuererklärung

    ID: L100001_383528732

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO). Die Steuererklärung ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei dem Magistrat der Stadt Friedrichsdorf, Finanzen, Steuern & Abgaben -einzureichen. Bei Nichtabgabe der Erklärung können die Besteuerungsgrundlagen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 b KAG in Verbindung mit § 162 AO geschätzt und ein Verspätungszuschlag nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a KAG in Verbindung mit § 152 AO festgesetzt werden. Auch bei verspäteter Abgabe der Erklärung besteht die Möglichkeit, einen Verspätungszuschlag festzusetzen. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 b KAG in Verbindung mit § 240 AO).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    ID: L100001_376196765

    Beschreibung

    Über diesen Online-Service haben Sie die Möglichkeit zur Abgabe einer Steuererklärung nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 a Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit §§ 149 ff. Abgabenordnung (AO).

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Finanzen, Steuern & Abgaben - Sachgebiet Steuern, Abgaben und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 55

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Telefon: 06172 731-1223

    Telefon: 06172 731-1224

    Telefon: 06172 731-1307

    Telefax: 06172 731-51223

    Telefax: 06172 731-51224

    Telefax: 06172 731-51307

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Steuer, Spielautomat, Spielgerätesteuer, Automatensteuer, Geld, Glücksspiel, Spielsteuer, Vergnügungssteuer, Spielhallen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de