Altflächendatei - Auskunft
Beschreibung
In einem zentralen Informationssystem, der Altflächendatei, erfasst die Hessische Landesverwaltung unter anderem Daten über ehemalige Betriebsflächen (Altstandorte) und stillgelegte Deponien (Altablagerungen) sowie sonstige punktuelle Bodenverunreinigungen (sog. schädliche Bodenveränderungen).
Flächen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für Verunreinigungen vorliegen, sind als altlastverdächtig bzw. Verdachtsflächen gekennzeichnet. Ist der Schaden so gravierend, dass eine Sanierung erforderlich ist, wird die Fläche als Altlast bzw. schädliche Bodenveränderung geführt.
Beim Erwerb eines Grundstücks, bei einer Umnutzung oder einer Neubebauung empfiehlt es sich, rechtzeitig Informationen über vermutete oder bereits bekannte Schadstoffbelastungen aus der Altflächendatei einzuholen.
Bei den Daten der Altflächendatei handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des Hessischen Umweltinformationsgesetzes, so dass grundsätzlich ein Anspruch auf Einsichtnahme und Auskunft besteht. Begrenzt wird der Zugang zu den Umweltinformationen durch die in den §§ 7 und 8 Hessisches Umweltinformationsgesetz geregelten Ausschlusstatbestände.
- Altflächendatei(Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie)
Zuständigkeit
Betroffene Bürger und Bürgerinnen können bei den jeweiligen Abteilungen Arbeitsschutz und Umwelt der Regierungspräsidien Auskünfte aus der Altflächendatei erhalten.
Um die zuständige Stelle für Ihren Ort zu finden, geben sie bitte im oberen Ortssuchfeld den Namen der Gemeinde an, in der sich das betreffende Grundstück befindet.
Ansprechpartner
Stadt Friedrichsdorf - Stadtplanungs-, Umwelt- und Hochbauamt - Sachgebiet Umwelt- & Energieberatung & Klimaschutz
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
Linien:- Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
- S-Bahn: Linie S5
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
Linien:- Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1340
61364 Friedrichsdorf
Öffnungszeiten
Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr
Freitag 08:00- 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"
Kontakt
Telefon: 06172 731-1248
Telefon: 06172 731-1300
Telefon: 06172 731-1309
Telefon: 06172 731-1268
Telefax: 06172 731-51248
Telefax: 06172 731-51300
Telefax: 06172 731-51309
Telefax: 06172 731-51268
E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 41.1 - Grundwasser, Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Wiesbaden-Erbenheim
Linien:- Regionalbahn: Linie Bahnanbindung über Wiesbaden-Erbenheim
- Haltestelle: Am Hochfeld
Linien:- Bus: Linie 15, 28
- Haltestelle: Kreuzberger Ring
Linien:- Bus: Linie 15, 28
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 611 3309-2601
Telefax: +49 611 3309-2444
E-Mail: grundwasser.boden-wi@rpda.hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an
- Stadt / Gemeinde,
- Stadtteil / Ortsteil,
- Straße und Hausnummer.
Hilfreich sind auch:
- Flur / Flurstücksbezeichnung,
- Lageplan (Ausschnitt aus einer topografischen Karte mit Kennzeichnung der Fläche).
Rechtsgrundlage(n)
- Bundes-Bodenschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen zur Sanierung Altlasten)
- Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz (Hessisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes und zur Altlastensanierung)
- Altflächendatei-Verordnung
Kosten
Auskünfte sind in der Regel gebührenpflichtig. Die Gebühr wird nach dem Aufwand berechnet. Bitte geben Sie daher die Rechnungsadresse an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.05.2017
Stichwörter
Kontaminierung, Grundstück, Stillgelegte Deponie, Grundstück, Deponie, Grundstück, Bodenverunreinigung, Boden, Grundstück, Grundstück, Altablagerung, Altlasten, Altlasten Auskunft, Grundstück, Kontamination, Verdachtsflächen