Förderung für Maßnahmen für Kinder im Kindergartenalter mit ergänzendem Sprachförderbedarf ausbezahlen lassen

    Sie bekommen die beantragten Fördermittel für die Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter zur Verfügung gestellt. 

    Beschreibung

    Mit dem Landesprogramm "Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter" sollen insbesondere Kinder im Kindergartenalter mit besonderem Sprachförderbedarf unterstützt werden.

    Förderwürdige Maßnahmen nach diesem Programm sind die Sprachförderung dieser Kinder in Tageseinrichtungen oder ausnahmsweise in sonstigen Einrichtungen sowie die Fortbildung der Fachkräfte, die diese besondere Sprachförderung durchführen.

    Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter.

    Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidium Darmstadt.
     

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat II 25 - Soziales, Integration, Flüchtlinge

    Adresse

    Postanschrift

    64278 Darmstadt

    Hausanschrift

    Luisenplatz 2

    64283 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-5168

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Onlineantrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Verwendungsnachweis (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Sachbericht (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
    • Weitere Unterlagen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze)
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
     Schriftform erforderlich: Nein
     Formlose Antragsstellung möglich: Nein
     Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    • Antragsberechtigt sind öffentliche, freigemeinnützige und sonstige geeignete Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und ausnahmsweise Träger sonstiger Angebote für Kinder sowie öffentliche und freigemeinnützige Fortbildungsanbieter
    • Sprachförderung für Kinder im Kindergartenalter und Fortbildungen von Erzieherinnen und Erziehern zum Thema
    • Weitere Anforderungen je nach Antrag (siehe Fach- und Fördergrundsätze) 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Das Geld wird ausgezahlt nach Versand des Bescheides an Sie und nach der Rücksendung der Erklärung zum Zuwendungsbescheid durch Sie.

    Fristen

    Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre (Nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bewilligung erfolgt ist.)

    Antragsfrist: 1 Monat (Vor Beginn der Maßnahme.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen und der Freigabe der Haushaltsmittel ab.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales am 22.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Stichwörter

    Kindergärten, Sprachförderung, Kindergartenalter, Fortbildung, Erzieher, Kinder, Kindergarten, Sprache, Erzieherinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de