Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Näheres erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Zudem sind Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.

    Ansprechpartner

    Hessische Eichdirektion

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzhofallee 3

    64283 Darmstadt

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 9501-0

    Telefax: +49 6151 9501-102

    E-Mail: poststelle@hed.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch informieren, wenn Sie eine Instandsetzerbefugnis besitzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung

    Fristen

    Die Instandsetzungsbenachrichtigung hat unverzüglich nach der Durchführung der Instandsetzung zu erfolgen.

    Kosten

    Sobald Sie eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich schriftlich oder elektronisch informieren. Hierzu können Sie die entsprechende Vorlage für die Instandsetzungsbenachrichtigung ausfüllen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2023

    Stichwörter

    Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung durchführen, Instandsetzung melden, Messgerät, Information über Instandsetzung, Instandsetzermitteilung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de