Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Ersatz

    Kosten zusätzlicher Betreuungsleistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf Ersatz

    Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können bis zu 125 Euro monatlich von der Pflegekasse bekommen. Das Geld kann zur Entlastung pflegender Angehöriger eingesetzt werden oder zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen im Alltag.

    Beschreibung

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.

    Soweit der monatliche Leistungsbetrag in einem Kalendermonat nicht vollständig ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.

    Der Betrag kann eingesetzt werden für

    • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege,
    • Leistungen der Kurzzeitpflege,
    • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht für Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) oder
    • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Liste der Krankenkassen auf der Seite des GKV-Spitzenverbands (Spitzenverband Bund der Krankenkassen)

    Internet

    Stichwörter

    gesetzliche Krankenkasse, zuständige Krankenkasse

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Um die Kostenerstattung für die entstandenen Aufwendungen zu erhalten, müssen bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen, bei dem die oder der Pflegebedürftige versichert ist, jeweils Belege eingereicht werden. Aus den eingereichten Belegen und dem Antrag auf Erstattung der Kosten muss hervorgehen

    • im Zusammenhang mit welchen der oben genannten Leistungen (Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder / und Leistungen nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag) den Pflegebedürftigen Eigenbelastungen entstanden sind und
    • in welcher Höhe dafür angefallene Kosten aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden sollen.

    Soweit es sich um Leistungen der Tages- oder Nachtpflege oder der Kurzzeitpflege handelt, entspricht es der Praxis der Pflegekassen, dass auch im Zusammenhang mit diesen Leistungen angefallene Kostenanteile für Unterkunft und Verpflegung aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden können.

    Bitte fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse an, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    Für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Entlastungsbetrag müssen Sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Fristen

    Leistungsbeträge, die am Ende eines Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können nur bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres beansprucht werden.

    Kosten

    Die Antragstellung ist kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 27.05.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    gesetzlich Pflegeversicherte, Zusätzliche Betreuungsleistungen, Entlastungsbetrag, privat Pflegeversicherte, Kosten für allgemeinen Betreuungsbedarf, zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English