Reisegewerbe Verlängerung
Für ein Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Sie können eine befristete Reisegewerbekarte bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Beschreibung
Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben. Die Ausübung eines Reisegewerbes bedarf der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Friedrichsdorf - Verkehrs- und Ordnungsamt - Sachgebiet Gewerbeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
Linien:- Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
- S-Bahn: Linie S5
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
Linien:- Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1340
61364 Friedrichsdorf
Öffnungszeiten
Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Freitag 08:00- 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"
Kontakt
Telefon: 06172 731-1253
Telefax: 06172 731-51253
E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Reisegewerbekarte
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 55 Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO)
- § 55 Gewerbeordnung (GewO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Die nachträgliche Änderung der Befristung Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 Woche
Kosten
Gebühr gemäß Kostenordnung des zuständigen Landes/der zuständigen Behörde.
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
- Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/ReisegewerbeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Stichwörter
Unterhaltende Tätigkeit, Handelsvertreter, Vertreter, Reisegewerbekarte, Gewerbeanzeige, Anzeigepflicht, Handelsreisender, Reisegewerbekarte verlängern, Haustürgeschäft, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreiheit, Reisegewerbe, Ohne Bestellung, Schausteller, Waren feilbieten