Vollstationäre Pflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung
Pflegebedürftige, die nicht zu Hause gepflegt werden, nehmen vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim in Anspruch.
Beschreibung
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass die Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Pflegeheimen unterscheidet sich nicht von der für andere Versicherte, die zu Hause wohnen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen gilt die freie Arztwahl.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Der Leistungen für vollstationäre Pflege betragen monatlich
- bei Pflegegrad 1: 125 Euro Zuschuss,
- bei Pflegegrad 2: 770 Euro
- bei Pflegegrad 3: 1.262 Euro,
- bei Pflegegrad 4: 1.775 Euro und
- bei Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Reicht die Leistung der Pflegeversicherung nicht aus, um die pflegebedingten Aufwendungen abzudecken, muss die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil zahlen.
Zusätzlich zum pflegebedingten Eigenanteil fallen bei vollstationärer Pflege für die Pflegebedürftigen weitere Kosten an:
- Kosten für die Unterbringung und Verpflegung.
- gegebenenfalls gesondert berechenbare Investitionskosten Hierbei handelt es sich um Ausgaben des Betreibers für Anschaffungen, Gebäudemiete und Ähnliches, die auf die Pflegebedürftigen umgelegt werden können.
- Kosten für besondere Komfort- oder Zusatzleistungen müssen ebenfalls privat bezahlen werden.
Grundsätzlich gilt: Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen fallen je nach Einrichtung sehr unterschiedlich aus. Es ist daher ratsam, sich bei der Auswahl eines Heims ausführlich darüber zu informieren.
Hinweise für Hochtaunuskreis: Vollstationäre Pflege
- Vollstationäre PflegeAlle benötigten Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Pflegekasse.
Ansprechpartner
Hochtaunuskreis - Frauen, Senioren, Behinderte und Krankenhilfe
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus A und B
Anzahl der Stellplätze: 106
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: Landratsamt
Linien:- Bus: Linie 17
- Bus: Linie 7
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06172 999-0
Telefax: 06172 999-9800
E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de
Internet
Stichwörter
Altenhilfe, Behinderte, Beratung für ältere und behinderte Menschen, Frauen, Frauenamt, Hilfe zur Pflege, Pflege, Pflegestützpunkt, Senioren, Seniorenhilfe
Stadt Friedrichsdorf - Amt für soziale Angelegenheiten - Sachgebiet Senioren & Ehrenamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
Anzahl der Stellplätze: 32
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
Linien:- Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
- S-Bahn: Linie S5
- Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
Linien:- Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1340
61364 Friedrichsdorf
Öffnungszeiten
Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr
Freitag 08:00- 12:00 Uhr
Hinweis:
Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"
Kontakt
Telefon: 06172 731-1283
Telefon: 06172 731-1338
Telefax: 06172 731-51338
Telefax: 06172 731-51283
E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Pflegekasse angefragt werden, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5.
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss in Höhe von 125 Euro monatlich, wenn Sie vollstationäre Pflege wählen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung bei Ihrer Pflegekasse.
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 18.11.2021
Stichwörter
gesetzlich Pflegeversicherte, Pflegeheim, Vollstationäre Pflege, Altenheim, Pflege im Heim, Pflege in einer vollstationären Einrichtung