Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Stadt Friedrichsdorf - Haupt- und Personalamt - Sachgebiet Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hugenottenstraße 55

    61381 Friedrichsdorf

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus - Bahnstraße & Hugenottenstraße
    Anzahl der Stellplätze: 32
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Parkplatz für Elektrofahrzeuge
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Bahnhof (Fußweg 9 Min)
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie R 15 / R 16
      • S-Bahn: Linie S5
    • Haltestelle: Friedrichsdorf, Haltestelle Hornig (Fußweg 4 Min.)
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 53 / 54 / 55

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1340

    61364 Friedrichsdorf

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Dienstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 15:30 Uhr

    Mittwoch 08:00- 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00- 12:00 Uhr, 13:30- 18:00 Uhr

    Freitag 08:00- 12:00 Uhr

    Hinweis:

    Außerhalb der Sprechzeiten nach Terminvereinbarung!"

    Kontakt

    Telefon: 06172 731-1262

    Telefon: 06172 731-1259

    Telefon: 06172 731-1213

    Telefax: 06172 731-51262

    Telefax: 06172 731-51259

    Telefax: 06172 731-51213

    E-Mail: stadtverwaltung@friedrichsdorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachbarrecht, Ombudsmann, Streitschlichtung, Schiedsfrau, Nachbarstreit, Schlichter, Nachbarschutz, Schiedsamt, Schiedsmann

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de