Verleihprogrammpreis – Auszeichnung für herausragende VerleiharbeitOnline erledigen

    Für den Verleihprogrammpreis bewerben

    Wenn Sie als gewerblicher Filmverleih künstlerisch und kulturell bedeutende Filme herausbringen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für den Verleihprogrammpreis bewerben.

    Beschreibung

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt jährlich Verleihprogrammpreise. Mit dem Preis werden Filmverleihfirmen für besondere Leistungen bei der Verbreitung künstlerisch herausragender Filme ausgezeichnet. Es können bis zu 3 Preise pro Jahr vergeben werden.

    Bei der Entscheidung über die Vergabe des Preises werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

    • die kulturelle Qualität Ihrer Verleiharbeit,
    • der Anteil deutscher Filme,
    • der Anteil anderer europäischer Filme,
    • die durch Ihre Verleiharbeit erreichte Verbreitung der Filme,
    • die Repertoirepflege

    Jeder Preis ist verbunden mit einer Prämie von bis zu 75.000 EUR. Sie müssen die Prämie zweckgebunden für den Verleih vor allem deutscher und anderer europäischer Filme mit künstlerischem Rang verwenden.

    Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten und Preisen: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt weitere Preise und Förderungen zur Unterstützung der deutschen Filmlandschaft.

    Online-Dienst

    Online für den Verleihprogrammpreis bewerben

    ID: B100019_107396318

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) - K 35 - Verleihprogrammpreis

    Adresse

    Hausanschrift

    Potsdamer Platz 1

    10785 Berlin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 1868143115

    E-Mail: isabelle.glaue@bkm.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Referat K 35 Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Graurheindorfer Straße 198

    53111 Bonn

    ggfs. Postfach: 170286

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 9968113612

    E-Mail: k35@bkm.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Online-Antrag
    • Übersicht über im Vorjahr gestartete deutsche Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
    • Übersicht über im Vorjahr gestartete weitere europäische Filme (nutzen Sie bitte den Vordruck auf der Internetseite der BKM)
    • Übersicht Repertoirefilme (ohne Vordruck)
    • Erläuterungen zum Verleihkonzept mit beispielhaften innovativen Verleihmaßnahmen (formlos)
    • Handelsregisterauszug

    Der komplette Antrag kann in der Formular-Vorschau betrachtet werden.

    Voraussetzungen

    Bewerbungen können einreichen: gewerbliche Filmverleihunternehmen, mit

    • Geschäftssitz in Deutschland
    • Niederlassung in Deutschland, wenn der Geschäftssitz in der europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz liegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen Ihre Bewerbung für den Verleihprogrammpreis online stellen.

    Förderung online beantragen:

    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

    Weitere Verfahrensschritte:

    • Die Jury für den Verleihprogrammpreis berät über die eingereichten Bewerbungen. Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entscheidet über die Auszeichnung auf Vorschlag der Jury.
    • Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien verkündet die Auszeichnungen bei einer Preisverleihung jährlich im Herbst.

    Wenn Sie eine Auszeichnung erhalten, übernimmt die Filmförderungsanstalt (FFA) die Auszahlung der Prämie.

    Fristen

    Die jährliche Einreichfrist finden Sie zu Beginn jeden Jahres auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate (Die Bekanntgabe der Preisträger erfolgt in der Regel 5 Monate nach Antragstellung.)

    Kosten

    Kostenlos

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) am 13.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Stichwörter

    Filmverleih, deutsche Filmlandschaft, Repertoirepflege, Filmverleiher, Verleihunternehmen, europäische Filme, Verleiher, Verleiherpreis, deutsche Filme, Filmverleiherin, Filmlandschaft, BKM, Verleihprogrammpreis, Filmpreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English