Zuwendungen für politische Stiftungen VerwendungsnachweisprüfungOnline erledigen

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" einreichen

    Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie dem BMZ Zwischennachweise sowie einen Verwendungsnachweis vorlegen.

    Beschreibung

    Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, müssen Sie das BMZ einmal jährlich über die Projektentwicklung informieren.

    Übermitteln Sie dem BMZ dazu jedes Jahr bis spätestens 30.04. einen Zwischennachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Für das letzte Jahr des Förderzeitraums können Sie den Sachbericht des Zwischennachweises in den Verwendungsnachweis integrieren.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

    Ei Sachbericht enthält insbesondere:

    • eine Darstellung der Verwendung der Zuwendung und zeigt Veränderungen in den projektrelevanten Rahmenbedingungen und in der Projektkonzeption und -organisation auf
    • einen systematisierten Vergleich der geplanten Ziele eines Vorhabens beziehungsweise Teilprojektes mit den erreichten direkten Wirkungen anhand von Indikatoren oder nach sonstigen Parametern

    Im zahlenmäßigen Nachweis weisen Sie alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans aus.

    Das BMZ behält sich vor, bei Bedarf weitergehende Informationen über ein Projekt anzufordern.

    Online-Dienst

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" online einreichen

    ID: B100019_111725927

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 120322

    53045 Bonn

    Hausanschrift

    Dahlmannstraße 4

    53113 Bonn

    Haltestellen

    • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Straßenbahn: 16, 63, 66, 67, 68
    • Haltestelle: Bonn UN Campus
    • Haltestelle: Heussallee/Museumsmeile
      Linie:
      • Bus: 610

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 228 99535-0

    Fax: +49 228 99535-3500

    E-Mail: poststelle@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Online-Antragsformular
    • Zwischennachweis oder
    • Verwendungsnachweis

    Voraussetzungen

    Ihre politische Stiftung erhält eine Projektförderung des BMZ.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie Zwischennachweise und den Verwendungsnachweis online oder per Post beim BMZ ein.

    • Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie das Online-Formular ab.
    • Alternativ können Sie das ausgefüllte Online-Formular ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
    • Das BMZ prüft Ihre Nachweise und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Ihren Verwendungsnachweis benötigt das BMZ spätestens 6 Monate nach Erfüllung des Zuwendungszwecks beziehungsweise Ablauf des Bewilligungszeitraums.)

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung der Verwendungsnachweise/Zwischennachweise ist eine verwaltungsinterne Angelegenheit. Die Stiftungen werden nicht über das Ergebnis informiert. Das Einreichen der Verwendungsnachweise ist nicht mit einer Antragsbearbeitung vergleichbar.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 07.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Gesellschaftspolitik, politische Bildung, Projektberichterstattung, Verwendungsnachweis, Entwicklungshilfe, Fördermittel, Nichtregierungsorganisation, Bildungsarbeit, Politische Stiftung, BMZ, Zuwendung, NGO, Entwicklungspolitik, Zwischennachweis, Hilfsprojekt, Entwicklungsland, Partnerland, Mittelanforderung, entwicklungswichtige Vorhaben, Transformationsland, Förderantrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English