Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel VerwendungsnachweisprüfungOnline erledigen

    Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

    Wenn Ihr Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert wird, müssen Sie Zwischen- oder Verwendungsnachweise beim BMZ einreichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

    Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

    Online-Dienst

    Zwischen- und Verwendungsnachweise online einreichen

    ID: B100019_111725919

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Zukünftig können Sie mehr und mehr Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext

    Adresse

    Hausanschrift

    Stresemannstraße 94

    10963 Berlin

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 123, M41
    • Haltestelle: Haltestelle: Anhalter Bahnhof
      Linie:
      • S-Bahn: S1, S2, S25

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 30 18535-2916

    E-Mail: uebergangshilfe@bmz.bund.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zwischennachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Verwendungsnachweis:
      • Sachbericht
      • Zahlenmäßiger Nachweis
      • Belegliste

    Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    entfällt

    Verfahrensablauf

    Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

    • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

    • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
    • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

    Fristen

    Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

    Wenn der Berichtszeitraum für ein Haushaltsjahr nur 3 Monate oder weniger umfasst, kann der Sachbericht des Zwischennachweises mit dem nächstfälligen Sachbericht verbunden werden. Ein zahlenmäßiger Nachweis ist jedoch in jedem Falle einzureichen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) am 10.08.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    EVN, Krisenbewältigung, Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft, Projektförderung, strukturbildende Übergangshilfe, KWI-Titel, Entwicklungszusammenarbeit, ZVN, Zwischennachweis, Entwicklungshilfe, Verwendungsnachweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English