Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Adressen) ZuteilungOnline erledigen

    Zuteilung des SSR-Mode-Codes beantragen

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes für ein Luftfahrzeug beantragen.

    Beschreibung

    Zur Inbetriebnahme eines Luftfahrzeugs müssen Sie dieses mit einem Sekundärradar-Antwortgerät (Transponder) ausrüsten. Dafür ist es notwendig, dass Sie sich vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einen SSR-Mode-Code zuteilen lassen.

    Mit dem Antrag zur Zuteilung eines SSR-Mode-Codes müssen Sie allgemeine Angaben zum Luftfahrzeug einreichen.        

    Aus rechtlichen und organisatorischen Gründen ist die Empfängerin oder der Empfänger der Rechnung immer die antragstellende Person. Eine abweichende Rechnungsadresse ist nicht möglich.

    Mit einem zugeteilten SSR-Mode-Code kann das betreffende Luftfahrzeug am Verkehr teilnehmen, sobald eine Verkehrszulassung vorliegt.

    Online-Dienst

    Zuteilung des SSR-Mode Codes für ein Luftfahrzeug online beantragen

    ID: B100019_110764315

    Beschreibung

    Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • giropay

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 2355-9099

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-0

    E-Mail: poststelle@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat T 4

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Blenk-Straße 26

    38108 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 2355-5480

    Fax: +49 531 2355-5497

    Fax: +49 531 2355-5498

    E-Mail: RefT4@lba.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes
    • für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
      • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
    • für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
      • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

    Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer beziehungsweise Halterin oder Halter eines Luftfahrzeugs, das in Deutschland zum Verkehr nach Instrumentenflugregeln zugelassen werden soll.
    • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Zuteilung eines Sekundärradar-Codes.

    Verfahrensablauf

    Die Zuteilung eines SSR-Mode-Codes können Sie online beziehungsweise per Post oder Fax beantragen.

    Online-Antrag:

    • Rufen Sie das des Bundesportals verwaltung.bund.de und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
    • Senden Sie den Antrag online ab.
    • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
    • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten die Zuteilung des SSR-Mode-Codes.

    Antrag per Post oder Fax:

    • Rufen Sie die Formulare zur Zuteilung eines SSR-Mode-Code auf der Internetseite des LBA auf.
    • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
    • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
    • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.)

    Kosten

    Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.: Gebühr 25.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sekundärradar, Sekundärradar-Codes, Luftfahrt, SSR, Codes, Zuteilung SSR-Mode-Codes beantragen, Verkehrszulassung, SSR-Mode-Adresse, Zuteilung, SSR-Mode-Code

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English