Statistiken zu Handel, Gastgewerbe und Tourismus ErhebungOnline erledigen

    Als Unternehmen im Großhandel Daten an das Statistische Bundesamt übermitteln

    Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Unternehmen im Großhandel bestimmte Daten übermitteln.

    Beschreibung

    Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt Ergebnisse zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

    Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt, sondern Unternehmen zufällig nach wissenschaftlichen Methoden ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln. Bestimmte Daten fragt das StBA monatlich ab, andere jährlich.

    Dies gilt für Unternehmen des Großhandels mit Ausnahme des Bereichs der Kraftfahrzeuge und Krafträder.

    Zu den Daten, die Sie monatlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

    • Umsatz
    • Zahl der tätigen Personen 
    • Bundesländer, in denen Ihr Unternehmen Niederlassungen hat. 

    Zu den Daten, die Sie jährlich übermitteln müssen, können unter anderem folgende gehören:

    • hauptsächlich ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeit
    • Zahl der Niederlassungen
    • Zahl der tätigen Personen
    • Umsätze
    • Steuern
    • Subventionen
    • Investitionen
    • Aufwendungen

    Online-Dienst

    Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

    ID: B100019_104005641

    Beschreibung

    Das Erhebungsportal bietet Ihnen einen zentralen Zugang zu allen bestehenden Online-Erhebungen der amtlichen Statistik in Deutschland sowie die für den Meldevorgang erforderlichen Informationen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    substantiell

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Statistisches Bundesamt (StBA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Stresemann-Ring 11

    65189 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Montag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 611 75-2405

    Fax: +49 611 75-4000

    E-Mail: info@destatis.de

    E-Mail: post@destatis.de

    Internet

    Stichwörter

    Statistikamt, StBA

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: ja 
    Onlineverfahren möglich: ja 
    Schriftform erforderlich: nein
    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Unternehmen im Bereich des Großhandels. Ausgenommen ist der Bereich des Großhandels mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    • verwaltungsrechtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

    • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem bereitgestellten Online-Formular entnehmen. 
    • Melden sich im Erhebungsportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder an. Folgen Sie den jeweiligen Anweisungen, um das für Sie passende Meldeverfahren zu nutzen:  
      • IDEV: Übermitteln Sie die Daten über elektronische Online-Formulare. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
        • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
      • Nur bei der monatlichen Datenübermittlung möglich: eSTATISTIK.CORE: Stellen Sie die Daten automatisiert in Ihrem jeweiligen Softwaresystem elektronisch zusammen, sofern Ihr Software-Unternehmen entsprechende Funktionalitäten bereitgestellt hat. In der Regel können Sie die Daten am Bildschirm vor der Übermittlung überprüfen. Übermitteln Sie die Angaben anschließend über die bereitgestellte Software an das Statistische Bundesamt.  
        • Gegebenenfalls müssen Sie sich für die Nutzung von eSTATISTIK.CORE einmalig bei Ihrem Software-Unternehmen registrieren. 
    • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen.
    • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.  

    Fristen

    Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

    Bearbeitungsdauer

    Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten.

    Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Jahresstatistik im Handel benötigen Sie im Durchschnitt 90  Minuten.

    Für die Bearbeitung des Online-Formulars der Monatsstatistik im Großhandel benötigen Sie im Durchschnitt 19  Minuten.

    Kosten

    Es fallen für Sie keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    IDEV, Bundesstatistik, eSTATISTIK, Auskunftspflicht, Großhandel, Erhebungsportal, Datenübermittlung, CORE

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English