Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung

    Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten

    Die Künstlersozialkasse berät Sie zu allen Fragen rund um die Künstlersozialabgabe.  

    Beschreibung

    Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten. 

    Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt. 

    Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:

    • warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
    • wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
    • was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
    • wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
    • wie hoch ist der Abgabesatz,
    • wie ist das allgemeine Verfahren,
    • wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht, 
    • welche Auskünfte müssen Sie geben,
    • wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
    • wie ist die Verjährung geregelt,
    • was ist eine Ausgleichsvereinigung.

    Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.  
       

    Ansprechpartner

    Künstlersozialkasse (KSK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gökerstraße 14

    26384 Wilhelmshaven

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 09:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4421 7543-5062(Für Verwerter)

    Telefon Festnetz: +49 4421 9734051500(Service-Center)

    Fax: +49 4421 7543-5080(Für Versicherte)

    Fax: +49 4421 7543-5050(Rechtsstelle)

    E-Mail: abgabe@kuenstlersozialkasse.de

    E-Mail: auskunft@kuenstlersozialkasse.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Formulare: nein

    Onlineverfahren möglich: nein 

    Schriftform erforderlich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein 
     

    Voraussetzungen

    Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

     Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
     

    Verfahrensablauf

    Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.

    • Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    telefonisch: in der Regel keine 
    schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage

    Kosten

    Für Sie fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Status Bibliothekseintrag

    6
    6

    Gültigkeitsgebiet

    Bundesweit

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 22.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Auskunft und Beratung, Eigenwerber, Meldebogen, Künstler, Unternehmen, Geringfügigkeitsgrenze, Bemessungsgrundlage, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherungsgesetz, Typische Verwerter, Ausgleichsvereinigung, Publizistische Tätigkeit, Abgabepflicht dem Grunde nach, Künstlersozialabgabe, Geringfügigkeit, Abgabehöhe, Beraten, Generalklausel, Entgeltbegriff, Abgabepflicht der Höhe nach, Verwerter, Anmelde- und Erhebungsbogen, Vorauszahlung, Publizist, Nebenkosten, Künstlerische Tätigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English