Wohngeld FeststellungOnline erledigen

    Wohngeld

    Beschreibung

    Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

    Achtung:
    Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

    Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

    Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis

    Online-Dienste

    familiengerechtes Wohnen - Darlehensprogramm

    ID: L100001_390105607

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss Formular

    ID: L100001_390570675

    Beschreibung

    Wohngeld: Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer

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    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld: Antrag auf Mietzuschuss Formular

    ID: L100001_390570676

    Beschreibung

    Antrag auf Mietzuschuss Formular

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    Vertrauensniveau

    Basisregistrierung

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld - Antrag auf Lastenzuschuss

    ID: L100001_390105604

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld - Antrag für Bewohner*innen von Heimen

    ID: L100001_390105606

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohngeld - Erstantrag auf Mietzuschuss

    ID: L100001_390105605

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    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.

    Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.

    • Wohngeld
      (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Wohngeld Hochtaunuskreis

    Bitte beachten Sie: Als Einwohner der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe wenden Sie sich bitte an die Wohngeldbehörde der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe (NICHT an den Hochtaunuskreis).

    Sind Sie jedoch Einwohner der übrigen Städte und Gemeinden im Hochtaunuskreis, können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld entweder bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung ODER direkt bei der Wohngeldbehörde des Hochtaunuskreises stellen.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Wohnen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)

    Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN

    Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung.

    Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontakt

    Telefon: 06172 1005080

    Telefax: 06172 10075080

    E-Mail: wohnungsamt@bad-homburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.

    Bemerkungen

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Wohngeld (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)

    Der Miet- bzw. Lastenzuschuss wird erstmals ab 1. des Monats der Antragstellung gewährt.

    Persönliche Vorsprachen sind mittwochs von 8 - 12 Uhr und von 14 - 17 Uhr oder nach Terminvereinbarung möglich.

    Termine können Sie per E-Mail: wohngeldde oder telefonisch vereinbaren.

    Telefonische Sprechzeit der Wohngeldbehörde
    Montag 8 - 12 Uhr unter Tel. 06172 / 100 - 5090

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohngeldhöhe, Mietzuschuss, Wohngeldstelle, Wohnbeihilfe, Wohnung, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeld, Wohngeldgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de