Ausweispflicht BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Befreiung von der Ausweispflicht (IES:Bad Homburg v. d. Höhe, Stadt)

    Bei der Stadtverwaltung Bad Homburg v.d. Höhe befindet sich die Zuständigkeit im Stadtbüro.

    Online-Dienst

    Ausweispflicht - Befreiung

    ID: L100001_389410234

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Stadtbüro und Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Rathaus)

    Öffnungszeiten

    TERMINE ONLINE VEREINBAREN

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin online oder setzen Sie sich mit dem Stadtbüro in Verbindung unter 06172 100-3104.

    Montag und Donnerstag von   7:30 bis 16:00 Uhr
    Dinstag und Freitag von          7:30 bis 12:00 Uhr
    Mittwoch von                           7:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06172 1003104

    E-Mail: stadtbuero@bad-homburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    PA, neuer Personalausweis, Ausweis, ePA, Befreiung, Perso, neu, elektronischer Personalausweis, nPA, Perser

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de