Bebauungsplan Änderung

    Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Beschreibung

    Wenn von den Vorschriften des Bauplanungsrechtes oder des Bauordnungsrechtes abgewichen werden soll, kann ein Ausnahme-, Befreiungs- oder Abweichungsantrag gestellt werden. Über den Antrag, der zu begründen ist, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde.

    In Bauantragsverfahren wird über eine beantragte Abweichung von den Vorschriften des Bauordnungsrechtes oder eine Ausnahme oder Befreiung von planungsrechtlichen Vorschriften mit dem Bauantrag entschieden.

    Ein eigenständiger Abweichungsantrag ist nur bei baulichen Anlagen nach § 73 HBO - möglich. Für genehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich (§ 63 HBO) ist dies nicht möglich. In diesen Fällen muss in einem Genehmigungsverfahren über die Abweichung, Ausnahme oder Befreiung entschieden werden.
     

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Bauen: Abweichung/Ausnahme/Befreiung

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Bauaufsicht, Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16-18

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe - Technisches Rathaus)

    Öffnungszeiten

    TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Bitte melden Sie sich vor dem Eintritt am Schalter im Eingangsbereich. Zugang nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte folgen Sie im Gebäude der Beschilderung und halten Sie Abstand.

    Kontakt

    Telefax: 06172 1006360

    E-Mail: bauaufsicht@bad-homburg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Bauaufsicht - Technische Abteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 16-18

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Stadtverwaltung - Technisches Rathaus)

    Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2020

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon: 06172 999-0

    Telefax: 06172 999-6399

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie  hier.


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung)

    Stichwörter

    Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal

    Version

    Technisch geändert am 03.03.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Abweichung / Ausnahme / Befreiung nach § 73 Hessische Bauordnung - HBO - / § 31 Baugesetzbuch - BauGB - mit Begründung und Erläuterung der Kompensationsmaßnahme
    • Liegenschaftsplan (Lageplan/Auszug aus der Liegenschaftskarte) nicht älter als 12 Monate und mit vermaßtem Eintrag des Vorhabens
    • ev. weitere erforderliche Unterlagen erfahren Sie von der Bauaufsichtsbehörde
    • werden durch die Abweichung / Ausnahme / Befreiung nachbarliche Rechte tangiert, erfolgt eine Beteiligung der Nachbarschaft. Eine vorher eingeholte nachbarliche Zustimmung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für Abweichungen vom Bauordnungsrecht ist ein Gebührenrahmen von 50,00 Euro - 10.000,00 Euro vorgesehen; für planungsrechtliche Ausnahmen ein Gebührenrahmen von 40,00 Euro - 1.300,00 Euro, für Befreiungen 40,00 Euro - 20.000,00 Euro. Für Befreiungen mit einem Volumen von mehr als 1.000 m³ bei Sonderbauten beträgt der Gebührenrahmen 20.000,00 Euro - 50.000,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauen, Baugenehmigung, Befreiung, Ausnahme, Behörde, Bebauungsplan, Abweichung, Bau, Bauplanung, Bauantrag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de