Vergnügungsteuer Festsetzung

    Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte

    Beschreibung

    Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.
     
    Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

    Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

    Hinweise für Bad Homburg v. d. Höhe: Automatensteuer (IES:Bad Homburg v. d. Höhe)

    Die Steuer bemisst sich in Bad Homburg v.d.Höhe nach der Bruttokasse. Die Bruttokasse ist gemäß § 3 der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe (Spielappartesteuersatzung) die elektronisch gezählte Kasse (zuzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Entnahmen, abzüglich Röhren- bzw. Geldschein-Dispenser-Auffüllungen) Die Bruttokasse ist durch monatsweise zu erstellende, manipulations- und revisionssichere Zählwerkausdrucke nachzuweisen.

    Für Automaten mit Gewinnmöglichkeit werden in Bad Homburg v.d.Höhe folgende Steuersätze erhoben:

    in Spielhallen : 20 % der Bruttokasse

    in Gaststätten: 10 % der Bruttokasse

    Für Automaten ohne Gewinnmöglichkeit werden in Bad Homburg v.d.Höhe folgende Steuersätze erhoben:

    in Spielhallen: 6 % der Bruttokasse höchstens 50,00€

    in Gaststätten: 5% der Bruttokasse höchstens 25,00€

    Sex, Gewalt und kriegsverherrlichende Automaten werden mit 30 % der Bruttokasse besteuert (höchstens 355,00€).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Steueramt der Kommune

    Zuständigkeit

    An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

    Ansprechpartner

    Stadt Bad Homburg v.d.Höhe - Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    61343 Bad Homburg v. d. Höhe

    (Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe)

    Öffnungszeiten

    PERSÖNLICHE BERATUNG NUR MIT TERMIN Bitte setzen Sie sich mit der Fachabteilung in Verbindung. Zugang zu Einrichtungen der Stadt nur mit eigener Mund-Nasen-Bedeckung. Bitte halten Sie Abstand.

    Kontakt

    Telefon: 06172 1002031

    Telefax: 06172 1002062

    E-Mail: steuern@bad-homburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Es gibt Behinderten-Parkplätze / Behinderten-WCs

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Stichwörter

    Steuer, Spielautomat, Spielgerätesteuer, Automatensteuer, Geld, Glücksspiel, Spielsteuer, Vergnügungssteuer, Spielhallen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de