Wilder Müll Entsorgung

    Abfall: Wilder Müll

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR

    Beschreibung

    Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.

    Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.

    Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.

    Dienstleistungen:

    • Grünpflege
    • Spielplatzpflege
    • Straßenreinigung
    • Verkehrssicherung
    • Kanalreinigung
    • Pflege der Friedhofsanlagen
    • Handwerkerleistungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Sebastian-Bach-Straße 52

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Adam-Opel-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linien: 41, 42, 61
    • Haltestelle: Friedhofstraße/Walter-Flex-Straße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie: 32

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Servicecenter:

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 16:00 Uhr

    Wertstoffhof Rüsselsheim:

    Montag 09:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 17:00 Uhr

    Samstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Wertstoffhof Raunheim:

    Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr

    Samstag 09:00 - 11:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06142 83-2800(Servicecenter)

    Telefax: 06142 83-2852

    E-Mail: service@staedteservice.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Umweltordnungswidrigkeiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 7

    65428 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Landungsplatz
    Anzahl der Stellplätze: 200
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Marktplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 6, 11, 31, 32, 41, 42, 51, 52, 72
      • Bus: Linie Spätlinien: 70, 71

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Persönliche Termine im Amt sind derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    herrenlose Fahrräder, Waschmaschine, Müllkippe, Elektromüll, Unrat, Autowrack, Bauschutt, herrenlose Räder, Fahrrad ohne Räder, Müllabfuhr, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, alte Fahrräder, Fahrrad-Rahmen, Sperrmüll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de