Wohngeld
Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Online-Dienste
Lastenzuschuss Erhöhungsantrag
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Vertrauensniveau
niedrig
Lastenzuschuss Weiterleistungsantrag
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Vertrauensniveau
niedrig
Mietzuschuss Weiterleistungsantrag
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Vertrauensniveau
niedrig
Wohngeld Lastenzuschuss Erstantrag
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Vertrauensniveau
niedrig
Wohngeld Mietzuschuss Erstantrag
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Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
An die Wohngeldstelle Ihrer Kreisfreien Stadt oder Ihres Landkreises. In den Städten Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Hanau, Marburg, Rüsselsheim und Wetzlar wenden Sie sich bitte anstatt an den Landkreis an die Wohngeldstelle vor Ort.
Eine Liste der Wohngeldstellen in Hessen erhalten Sie als Download (pdf) auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Dort finden Sie auch den Link zu einem (unverbindlichen) Online-Wohngeldrechner.
- Wohngeld(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Beschreibung
Dienstleistungen
- Behindertenbeauftragter
- Fachstelle Soziales und Sozialplanung
- Fehlbelegungsabgabe
- Obdachlosenbehörde
- Wohnberechtigungen
- Wohngeldbehörde
- Asylbewerberbetreuunng
- Ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter
- Haus der Senioren
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11
65428 Rüsselsheim am Main
((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie 22, 24, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
(barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2131
Telefax: 06142 83-2048
E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Sozialarbeit, Soziale Dienste, Soziales
Wohnen
Beschreibung
Dienstleistungen
- Fehlbelegungsabgabe
- Wohnberechtigungen
- Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11
65428 Rüsselsheim am Main
((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie 22, 24, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
(barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2840
E-Mail: Wohnungswesen@ruesselsheim.de
E-Mail: Wohngeld@ruesselsheim.de
E-Mail: Fehlbelegung@ruesselsheim.de
E-Mail: Wohnberechtigung@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Christian Mayer
Telefon Festnetz: 06142 83-2230
E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de
Melanie Belisario
Telefon Festnetz: 06142 83-2840
Internet
Stichwörter
Wohnberechtigungsschein, Wohngeld, Wohngeldbehörde
Soziales und Gesundheit
Beschreibung
Dienstleistungen
- Fachstelle Soziales und Sozialplanung
- Fehlbelegungsabgabe
- Frühe Hilfen
- Obdachlosenbehörde
- Wohnberechtigungen
- Wohngeldbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ferdinand-Stuttmann-Straße 11
65428 Rüsselsheim am Main
((barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3))
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie 22, 24, 61, 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
(barrierefreier Zugang über Rheinstraße 3)
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2230
E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Christian Mayer
Telefon Festnetz: 06142 83-2230
E-Mail: christian.mayer@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Soziales
Landkreis Groß-Gerau - Soziale Sicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Kontakt
Telefon: 06152 989-638(Asyl und Zuwanderung)
Telefon: 06152 989-685(BAFöG)
Telefon: 06152 989-386(Besondere Soziale Hilfen)
Telefon: 06152 989-767(Eingliederungshilfe)
Telefon: 06152 989-463(Pflegestützpunkt)
Telefon: 06152 989-321(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
Telefon: 06152 989-47184056(Sozialplanung)
E-Mail: Sozialdienst-asyl@kreisgg.de(Asyl und Zuwanderung)
E-Mail: bafoeg@kreisgg.de(BAFöG)
E-Mail: altenhilfe@kreisgg.de(Besondere Soziale Hilfen)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Eingliederungshilfe)
E-Mail: pflegestuetzpunkt@kreisgg.de(Pflegestützpunkt)
E-Mail: sd@kreisgg.de(Bedarfsermittlung und Sozialberatung)
E-Mail: sozialplanung@kreisgg.de(Sozialplanung)
Internet
erforderliche Unterlagen
Antragsformulare sowie Informationen über die von Ihnen zu erbringenden Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung erhalten Sie bei Ihrer Wohngeldstelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Wohngeldgesetz (WoGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 1 Wohngeldzuständigkeitsverordnung (WoGZustV)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen erhalten Sie in der vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
- Wohngeld - Informationen des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und BauwesenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 10.07.2013
Stichwörter
Wohnung, Mietzuschuss, Wohnbeihilfe, Wohngeldgesetz, Wohngeld, Wohngeldbescheid, Wohnungsamt, Wohngeldstelle, Wohngeldhöhe