Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
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    Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

    Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung von Ihnen verlangt, können Sie diese über ein Formblatt oder digital erbringen.

    Beschreibung

    Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
    Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

    • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
    • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes. Weitere für die Bestätigung zuständige Stellen können Sie dem Formularblatt zur Lebensbescheinigung entnehmen.

    Ansprechpartner

    Stadtbüro Innenstadt

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Sie erhalten außerdem bei uns:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen:

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Hinweis

    Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

    Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.

    Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 9

    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 18:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832940

    Fax: 06142 832949

    E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de

    Formulare

    Faltblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadtbüro Dicker Busch

    Beschreibung

    Die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung können nur nach vorheriger Terminvergabe aufgesucht werden. Nur in einem dringenden Bedarfsfall wird danach ein persönlicher Termin vergeben.

    Im dringenden Fall bitte unter der E-Mail-Adresse buergerservice@ruesselsheim.de unter Angabe des Anliegen und der Rückrufnummer mit uns Kontakt aufnehmen. Wir melden uns umgehend telefonisch bei Ihnen.

    Sie erhalten außerdem bei uns:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Berechtigungsausweise zur Inanspruchnahme ermäßigter städtischer Leistungen (Rüsselsheim Pass)
    • Lebensbescheinigungen
    • Meldebescheinigungen
    • Untersuchungsberechtigungsscheine

    Wir nehmen entgegen:

    • Bankeinzugsermächtigungen für die Verwaltung
    • Fundsachen
    • Steuer- und Abgabenerklärungen für die Verwaltung
    • Wohnberechtigungsscheine
    • Wohngeld / Lastenzuschuss

    Sie können beantragen:

    • Auskunftssperren
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Führungszeugnisse
    • Parkberechtigungen für außergewöhnlich Gehbehinderte / Blinde

    Sie erhalten Antragsformulare für:

    • Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren
    • Ehrenamtskarte
    • Elterngeld
    • Erteilung einer Fahrerlaubnis
    • Einkommensteuererklärungen und Lohnsteuerjahresausgleich
    • Diverse Anlagen zur Steuererklärung
    • Leistung für Bildung und Teilhabe
    • Schwerbehindertenanträge für das Versorgungsamt

    Hinweis

    Am 01. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Lichtbilder nur noch direkt in den Behörden oder bei zertifizierten Fotodienstleistern digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

    Die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main wird zum 01.05.2025 zwei Selbstbedienungsterminals für die Aufnahme von Lichtbildern in Betrieb nehmen. Die Gebühr für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes bei Vorsprache wird 6 Euro betragen.

    Alternativ besteht die Möglichkeit der Übermittlung eines bei einem Fotodienstleiter erstellten digitalen Lichtbildes über ein vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes, gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten nach der Aufnahme bei einem Fotodienstleister einen QR-Code, den Sie bei der Ausländerbehörde vorlegen. Über diesen Code wird das Lichtbild direkt aus der Cloud abgerufen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Virchowstraße 5

    65428 Rüsselsheim am Main

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Das Stadtbüro Dicker Busch ist vorübergehend geschlossen. Bitte nutzen Sie das Stadtbüro in der Innenstadt.

    Telefonische Erreichbarkeit

    Das Stadtbüro ist telefonisch unter 06142 83-2900 zu folgenden Zeiten erreichbar:

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06142 832900

    Fax: 06142 832929

    E-Mail: buergerservice@ruesselsheim.de

    Formulare

    Faltblatt zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister
    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung

    Stichwörter

    Stadtbüro

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
    • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das ausgefüllte Formblatt für die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle bestätigen lassen. Welche Stellen dafür in der Regel zuständig sind, erfahren Sie direkt aus dem Formblatt.

    Alternativ können Sie den Lebensnachweis auch digital erbringen, indem Sie das besondere Verfahren für den digitalen Lebensnachweis nutzen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort bestätigt.

    Kosten

    • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: meist kostenfrei.
    • Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): kostenpflichtig

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Deutsche Post Renten Service

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales und Integration am 26.01.2026

    Version

    Technisch erstellt am 20.10.2008

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Stichwörter

    Rentenversicherung, Lebensbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019