Vereinsförderung auszahlen
Sobald Sie einen positiven Förderbescheid haben, erfolgt die Auszahlung durch die zuständige Stelle.
Beschreibung
Wenn Sie einen Förderantrag bei Ihrer Kommune eingereicht haben und diese bewilligt wurde, wird Ihnen der festgesetzte Betrag ausgezahlt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich Sport und Ehrenamt
Beschreibung
Dienstleistungen
Sportwochenenden mit den Rüsselsheimer Partnerstädten
Weitere Informationen
Hessischer Städtetag
Internetseite: Landessportbund
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkhaus Ferdinand-Stuttmann-Straße
Gebührenfrei
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhof und Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie Linie 22
- Bus: Linie Linie 24
- Bus: Linie Linie 61
- Bus: Linie Linie 67
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2794
Telefax: 06142 83-2799
E-Mail: sportundbewegung@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Anette Tettenborn
Karsten Schwarz
Sandra Herzog
Telefon Festnetz: 06142 83-2797
E-Mail: sportundbewegung@ruesselsheim.de
Christopher Discher
Telefon Festnetz: 06142 83-2793
E-Mail: sportundbewegung@ruesselsheim.de
Internet
Bankverbindung
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE30 5019 0000 4602 4105 82
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank Rhein-Main eG
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE54 5001 0060 0064 1356 09
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Frankfurt
Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
Empfänger: Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main
IBAN: DE66 5085 2553 0001 0000 09
BIC: HELADEF1GRG
Bankinstitut: Kreissparkasse Groß-Gerau
Stichwörter
Freibad, Freibad "An der Lache", Großsporthalle Rüsselsheim, Hallenbad, Hallenbad "An der Lache", Sport, Sportamt, Sporthallen, Sportstätten
erforderliche Unterlagen
Um die Förderungsauszahlung zu erhalten, müssen Sie der zuständigen Stelle Angaben zu Ihrer Bankverbindung machen. Oftmals ist diese Angabe bereits Teil der Antragsstellung.
Voraussetzungen
In der Regel ist eine Bankverbindung notwendig.
Verfahrensablauf
Die Auszahlung von bewilligten Fördergeldern erfolgt in der Regel automatisch, sobald Ihnen der Förderbescheid vorliegt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Verein, Zuwendungen, Gemeinschaft, Beihilfe, Gemeinde, Auszahlung, Förderung, Kommune, Unterstützung