Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Friedhofsverwaltung
Beschreibung
Dienstleistungen
- Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten
- Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten
- Grabarten
- Friedhöfe in Rüsselsheim
- Standsicherheitskontrolle der Grabmale
Weitere Informationen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Freidhof
Anzahl der Stellplätze: 56
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Friedhof am Waldweg
Linien:- Bus: Linie Linien: 51, 52, 70
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten der Friedhöfe
1. April bis 31. August: 7 Uhr bis 20 Uhr
1. September bis zum 31. März: 7 Uhr bis Anbruch der Dunkelheit
Kontakt
Telefon: 06142 505092
Telefax: 06142 505053
E-Mail: friedhof@ruesselsheim.de
Kontaktperson
Michael Finger
Willi Kuhn
Sandra Hilgert
Internet
Stichwörter
Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Steinmetz, Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal verändern, Grabmal errichten, Bildhauer