Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Friedhofsverwaltung

    Beschreibung

    Dienstleistungen

    • Beratung in allen Friedhofsangelegenheiten
    • Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten
    • Grabarten
    • Friedhöfe in Rüsselsheim
    • Standsicherheitskontrolle der Grabmale

    Weitere Informationen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedhof am Waldweg

    6542 Rüsselsheim am Main

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Freidhof
    Anzahl der Stellplätze: 56
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Friedhof am Waldweg
      Linien:
      • Bus: Linie Linien: 51, 52, 70

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr

    Dienstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
     

    Öffnungszeiten der Friedhöfe

    1. April bis 31. August:  7 Uhr bis 20 Uhr 

    1. September bis zum 31. März:  7 Uhr bis Anbruch der Dunkelheit

    Kontakt

    Telefon: 06142 505092

    Telefax: 06142 505053

    E-Mail: friedhof@ruesselsheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Friedhof, Friedhofsamt, Friedhofsverwaltung, Friedhofswesen

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de